Schwabinger Kunstfund:Staatsanwalt will Gurlitt Bilder schnell zurückgeben

Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz während einer Pressekonferenz zum Münchner Kunstfund am 5. November (Foto: dpa)

Cornelius Gurlitt soll die Kunstwerke, die zweifelsfrei ihm gehören, möglichst rasch wiederbekommen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft will entsprechende Informationen über die Herkunft der Bilder von der eingesetzten Taskforce einfordern.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg will dem Kunstsammler Cornelius Gurlitt zahlreiche Bilder so schnell wie möglich zurückgeben.

Dabei geht es um Kunstwerke, die nicht im Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu sein und "zweifelsfrei im Eigentum des Beschuldigten stehen". Diese sollen ihm "unverzüglich zur Rücknahme angeboten werden", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Dienstag mit. Er forderte die eingesetzte Taskforce auf, die die Herkunft der Bilder ermitteln soll, ihm entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

Nach bisherigen Erkenntnissen müssen rund 970 der etwa 1400 gefundenen Werke von Experten überprüft werden. Rechtmäßig gehören dem Kunsthändlersohn Gurlitt nach bisherigen Kenntnissen mindestens 400 Bilder.

Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878-1937) fordern hingegen ein Bundesgesetz zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Die Weigerung von Cornelius Gurlitt, Bilder aus dem Münchner Kunstfund zurückzugeben, sei "eine schmerzhafte Nachricht für die noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen", teilten die Anwälte der Erben Flechtheims mit.

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:Mit großen Namen auf Fahndung

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Die Aussichten, Werke zurückzubekommen, seien "verschwindend gering", da es für solche Fälle in Deutschland kein Gesetz gebe, das die Rückgabe von Raubkunst aus öffentlichem oder privatem Besitz regele. In einem am Wochenende veröffentlichten Interview des Spiegels hatte Gurlitt gesagt, er wolle alle Bilder behalten: "Freiwillig gebe ich nichts zurück."

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