Suhrkamp-Insolvenz:Gericht billigt Umwandlung in Aktiengesellschaft

Bedeutet dieser Entscheid das Ende der Streitereien? Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat der Umwandlung des insolventen Suhrkamp-Verlags in eine AG zugestimmt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat für den Suhrkamp Verlag den Weg aus der Insolvenz freigemacht. Richterin Mechthild Wenzel billigte das Sanierungskonzept von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde nach der nichtöffentlichen Sitzung sagte. Miteigentümer Hans Barlach kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Solange wird die Insolvenz noch nicht aufgehoben.

Der Sanierungsplan sieht vor, das traditionsreiche Haus von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Unseld-Berkéwicz will damit den jahrelangen Machtkampf mit Barlach beenden und ihn weitgehend entmachten. Sie ist über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent am Verlag beteiligt, der Hamburger Medienunternehmer Barlach hält über seine Medienholding 39 Prozent. Sollte Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist automatisch rechtskräftig, die dort vorgesehenen Regelungen könnten in Kraft treten.

Verzicht auf Millionen

"Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich", sagte Rattunde. Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil erklärte: "Wir gehen davon aus, dass wir noch innerhalb des 1. Quartals 2014 den Wandel der Rechtsform umsetzen können."

Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den Verlag verzichten: Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei Barlach um 2,53 Millionen. Die übrigen Gläubiger sollen so weit wie möglich befriedigt werden.

Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten geht auf Barlachs Einstieg bei Suhrkamp 2006 zurück. Er hatte ohne Zustimmung der Verlagschefin Anteile erworben, später bekam er über einen Sondervertrag weitreichende Mitspracherechte. Nach einem schier endlosen Justizkrieg soll nun die Situation entschärft werden. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet ein Vorstand über die Geschäfte, die Aktionäre haben nur sehr bedingt Mitspracherecht. Die Anteile der bisherigen Kommanditisten würden im gleichen Verhältnis 61:39 auf die Aktiengesellschaft übertragen.

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