Entscheidung in Karlsruhe:Verfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle (Zweiter von links) auf einem Archivbild

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Damit haben mehrere kleine Parteien die Chance, im Mai ins Europaparlament einzuziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl gekippt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich. (AZ: 2 BvE 2/13)

Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle weiter. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Kleine Parteien wie AfD, Freie Wähler und die rechtsextreme NPD haben damit im Mai 2014 erstmals die Chance, ins EU-Parlament einzuziehen.

Geklagt hatten 19 Gruppierungen beim Bundesverfassungsgericht, von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zu den Grauen Panthern; darunter auch die klagefreudige rechtsextreme NPD. Durch die Sperrklausel falle es Kleinparteien viel schwerer, geeignete Kandidaten zu bekommen und um Spenden zu werben, lautete die Argumentation. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.

Die Richter entschieden nun mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, dass eine Sperrklausel weiterhin noch nicht nötig ist, "um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten". Das Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren. Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, "wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist".

Laut Urteil können Parteien nunmehr bereits mit etwa einem Prozent der abgegeben Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten. Dem Gesetzgeber steht es den Verfassungshütern zufolge frei, auf Fehlentwicklungen zu reagieren und Sperrklauseln einzuführen, sobald sich die "rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse" im EU-Parlament geändert haben.

2011 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass bei Europawahlen keine Fünf-Prozent-Hürde gelten dürfe. Die Begründung lässt sich in etwa so zusammenfassen: In Straßburg seien so viele Parteien vertreten, dass es für die Stabilität eh schon egal sei, ob noch einige kleine deutsche Parteien dazukommen.

Auch die Bundesregierung dürfte die Entscheidung nicht überraschen, dass selbst eine niedrigere Hürde vor dem Gericht keinen Bestand haben würde. Zumindest zeigt dies ein Gutachten des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2011. Darin heißt es, die Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes richteten sich "gegen die Implementierung einer Sperrklausel jedweder Art bei der Europawahl". Es sei nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner derzeitigen Besetzung von der Entscheidung abweichen würde.

Doch anstatt die rechtswidrige Hürde ganz abzuschaffen, einigte sich der Bundestag Im Sommer 2013 mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP auf eine Drei-Prozent-Hürde. Die Fraktionen teilten die Auffassung des Verfassungsgerichts nicht, aus ihrer Sicht war die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung des EU-Parlaments zu verhindern.

Nun hat also Karlsruhe auch die neue Hürde für verfassungswidrig erklärt. Parteien wie AfD, Freie Wähler und die rechtsextreme NPD haben damit im Mai 2014 erstmals die Chance, ins EU-Parlament einzuziehen. Mandate sind für diese Parteien sehr attraktiv: Sie bedeuten nicht nur gut bezahlte Posten, die Abgeordneten werden auch mit Mitarbeitern ausgestattet.

Die großen Parteien im Europaparlament hatten das Urteil mit Sorge erwartet. Denn der Ausgang der Europawahl im Mai ist ungewiss und knapp. Jüngsten Auswertungen von Pollwatch 2014 zufolge wird es weder für die Konservativen noch für die Sozialdemokraten zu einer Mehrheit reichen. Sozialisten und Demokraten kämen auf 221 Sitze, die Europäische Volkspartei auf 202 Sitze. Für eine Mehrheit braucht es 376 Sitze im 751 Sitze starken Parlament.

Linktipps:

Warum Sperrklauseln eine Ungleichbehandlung der Wählerstimmen darstellen und warum dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Einen Überblick über die geltenden Sperrklauseln zur Europawahl gibt es hier.

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