Völkerrecht:Die Geisterjäger

Völkerrecht: Schon bei der Registrierung in Grenznähe - hier im bayerischen Wegscheid - lässt das BKA die Ankömmlinge befragen.

Schon bei der Registrierung in Grenznähe - hier im bayerischen Wegscheid - lässt das BKA die Ankömmlinge befragen.

(Foto: Christof Stache/AFP)

Opfer, Zeugen, Täter: Unter Flüchtlingen suchen deutsche Behörden nach Beweisen für Kriegsverbrechen in Syrien.

Von Lena Kampf, Hamburg

"Waren Sie Berufssoldat in der syrischen Armee oder Angehöriger von Sicherheitsbehörden oder der Polizei?", "Sind Sie Augenzeuge oder anderweitig betroffen von Folter, Hinrichtungen oder dem Einsatz von Chemiewaffen?", "Sind Sie im Besitz von Lichtbildern, Filmen oder anderen Dokumenten, die diese Verbrechen belegen?" - es sind solche Fragen, die das Bundeskriminalamt (BKA) stellen lässt, wenn sich Flüchtlinge aus Syrien oder dem Irak beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrieren. Die Angaben sind freiwillig, aber viele Asylsuchende nutzen offenbar die Gelegenheit, von den Gräueln des Bürgerkriegs zu berichten, denen sie entkommen sind.

2149 Hinweise auf "völkerstrafrechtlich zu würdigende Sachverhalte" hat das BKA nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR 2015 erhalten, Hinweise also auf Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die meisten davon begangen in Syrien oder dem Irak. Darunter sind schreckliche Details zu Massakern, zu Schüssen auf Demonstrationen, Giftgasangriffen und Berichte aus den Folterknästen des Machthabers Baschar al-Assad. Auch die Bundespolizei soll an der Grenze Ausschau halten nach Flüchtlingen mit Schussverletzungen, Verbrennungen oder anderen Wunden. Es könnten Opfer sein.

Oder Täter, die sich im Kampf verletzt haben. Deutschland ist zum Zentrum der Fluchtbewegung aus Syrien und dem Irak geworden. Deshalb werden in kaum einem Land so akribisch die Gräuel aufgearbeitet, die das Assad-Regime, aber auch der sogenannte Islamische Staat zu verantworten haben. Es ist eine einzigartige Chance für völkerstrafrechtliche Ermittlungen: Nie waren so viele Opfer und Zeugen im Land - und nie so viele mögliche Täter. Die deutsche Justiz könnte sie hier vor Gericht bringen, obwohl sie ihre Taten nicht in Deutschland begangen haben. Das Weltrechtsprinzip ist im Völkerstrafgesetzbuch verankert, daher können solche Verfahren auch in Deutschland stattfinden; weder Täter noch Opfer müssen einen Bezug zu Deutschland haben.

Keiner der Täter soll hier unbehelligt leben können, sagt ein Fahnder

In mehr als zehn personenbezogenen Verfahren ermittelt der zuständige Generalbundesanwalt, mehr als fünfzig Vernehmungen wurden bereits geführt, zwei Verdächtige sitzen in Haft. Manche Ermittler befürchten inzwischen, regelrecht überflutet zu werden, so zahlreich sind die Hinweise. In Karlsruhe arbeiten sieben Staatsanwälte in der Abteilung S4, zuständig für Kriegsverbrechen und Völkermord. Seit Beginn des Arabischen Frühlings beobachten sie Syrien. Als die Truppen des Regimes begannen, gewaltsam gegen Demonstranten vorzugehen, leiteten sie ein sogenanntes Strukturverfahren ein. Mittlerweile sind es zwei: Eines betrifft die Massaker im syrischen Bürgerkrieg, egal ob sie von Assads- Schergen oder von Oppositionellen begangen wurden. Für Untaten des IS, der sich durch besondere Brutalität auszeichnet und Bilder seiner Massaker für Propaganda-Zwecke nutzt, gibt es ein gesondertes Verfahren. Das BKA hat seine Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen personell aufgestockt.

In zwei Fällen hat es bisher zu Haftbefehlen gereicht: Im vergangenen Oktober wurde in Offenbach der deutsche Staatsbürger Aria L. festgenommen, der sich nach einer Radikalisierung in der salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet und einer Pilgerfahrt nach Mekka einer islamistischen Gruppierung in Syrien angeschlossen hatte. In sozialen Medien tauchte ein Foto auf, das ihn zeigte, wie er zwei auf Stöcke gespießte Köpfe in die Höhe hob. Im Januar wurde Suliman A.-S. in der Nähe von Stuttgart verhaftet, der im Verdacht steht, ein von der Terrorgruppe Dschabhat Al-Nusra in Damaskus entführtes Mitglied der UN-Mission auf den Golan-Höhen als Geisel bewacht zu haben. Suliman A.-S. war seit Oktober 2014 in Deutschland.

Die meisten Hinweise, darunter auch Selbstbezichtigungen und manche Falschbeschuldigung, ergänzen zunächst jedoch die Strukturermittlungen beim Generalbundesanwalt. Man spricht dort von einem "Erkenntnispool": Aussage um Aussage, und sei sie auch vage, wird geprüft und gesichert, damit sie nicht verloren geht. Vor allem nach den sogenannten Shabihas wird gefahndet, die in Syrien gefürchteten "Geister", eine Geheimpolizei, die im Namen des Regimes schreckliche Verbrechen begeht. "Keiner von denen," sagt es ein Fahnder, "soll hier unbehelligt leben können." Man hofft, irgendwann auch hochrangige Täter erwischen zu können.

Wann und ob es zu Prozessen kommen wird, ist noch offen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist bisher nicht zuständig, Syrien hat dessen Statute nicht ratifiziert. Für ein internationales Tribunal braucht es eine Überweisung des UN-Sicherheitsrats, die es bisher nicht gibt. Angesichts der stockenden Friedensgespräche wird sich daran wohl so schnell nichts ändern. Aber die deutsche Justiz sammelt ohnehin für eigene Prozesse. Erfahrung gibt es bereits: Im vergangenen Jahr verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt einen Mann, der als Bürgermeister im ostafrikanischen Ruanda für ein Massaker an Tutsis verantwortlich war, wegen Mittäterschaft an Völkermord zu lebenslanger Haft. Er war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen.

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