Großer Bundestag:Parteien scheitern mit Wahlrechtsreform

Bundestag

Die Kuppel über dem Plenarsaals des deutschen Bundestags in Berlin.

(Foto: dpa)
  • Die Fraktionen können sich nicht auf eine Reform des Wahlrechts verständigen, um die Überhang- und Ausgleichsmandate zu begrenzen.
  • Durch diese Extra-Mandate ist die Zahl der Abgeordneten auf 709 gewachsen.
  • Bundestagspräsident Schäuble scheitert mit einem Kompromiss-Vorschlag.
  • Dieser sieht eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 vor. Außerdem sollen die ersten 15 Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die geplante Reform des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags ist zumindest vorerst gescheitert. Unter dem Vorsitz von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte seit dem vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe über mögliche Änderungen beraten. In der Gruppe saß je ein Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien. Am Mittwoch beendete die Runde ihre Arbeit ergebnislos, die Teilnehmer hatten sich nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Derzeit besteht der Bundestag aus 709 Abgeordneten, seine Regelgröße liegt bei 598 Parlamentariern. Schuld an dem Aufwuchs sind mehrere Bestimmungen im Wahlrecht.

In der vergangenen Legislaturperiode war bereits der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert mit Vorstößen für eine Verkleinerung des Parlaments gescheitert. Im Mai 2018 hatte dann Lammerts Nachfolger Schäuble erklärt, der Bundestag habe jetzt "einen neuen Präsidenten, der ein Scheitern nicht zulassen will". Denn eines sei klar: "Der Bundestag kann nicht erklären, er könne leider das Wahlrecht nicht ändern, weil man halt keine Lösung finde." Das werde "die Öffentlichkeit auf Dauer nicht akzeptieren". Jetzt gibt es trotzdem keine Reform, das ist deshalb auch eine Niederlage Schäubles.

Ausgangspunkt des Problems sind die Überhangmandate. Diese entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr dort Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Unter anderem wegen dieser verzerrenden Wirkung der Überhangmandate auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag erklärte das Verfassungsgericht 2012 das damals geltende Wahlrecht für verfassungswidrig. Die Richter entschieden, dass nur noch maximal 15 Überhangmandate ohne einen Ausgleich zugunsten der anderen Fraktionen zulässig sind. Bei der nötigen Neuregelung des Wahlrechts vor der Wahl 2013 verständigte sich der Bundestag dann jedoch darauf, dass alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Seitdem besteht die Gefahr, dass es erheblich mehr als die eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten gibt.

Um die Gefahr von Überhangmandaten zu verringern, wollten SPD, Grüne, FDP und Linke einerseits die Zahl der Wahlkreise reduzieren und andererseits die Normgröße des Parlaments leicht erhöhen. Dadurch würde der Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl der Mandate sinken, damit würde sich auch die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten verringern. Die Vertreter der Union in der Arbeitsgruppe sperrten sich jedoch gegen eine Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise. Sie verwiesen darauf, dass einige Wahlkreise bereits jetzt ein gewaltiges Ausmaß hätten. Außerdem sind mehr als 90 Prozent der aktuellen Unionsabgeordneten direkt gewählt, CDU und CSU wären also deutlich stärker betroffen als die anderen Parteien.

Schäuble empfahl angesichts dieser Gemengelage jetzt einen Mittelweg. Er plädierte für eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270. Gleichzeitig sah sein Modell vor, dass künftig die ersten 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Mit diesem Modell konnte er sich aber nicht durchsetzen.

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