NSU-Prozess:Warum Neonazi E. freikam

NSU-Prozess

Der Angeklagte Andre E. 2014 im Gerichtssaal des Münchner Oberlandesgerichts. Vier Jahre später Jahre verkündet der Vorsitzende Richter die Urteile im Mammutprozess um den NSU.

(Foto: Marc Müller/dpa)

E. war 13 Jahre lang Vertrauter von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Dennoch wurde er im NSU-Prozess freigesprochen. Nun haben die Richter ihr erstaunliches Urteil begründet.

Von Annette Ramelsberger

Als das Oberlandesgericht München am 11. Juli 2018 sein Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten sprach, begannen die Rechtsradikalen, auf der Besuchertribüne zu johlen. Das Lebenslang für Beate Zschäpe interessierte sie nicht. Sie klatschten Beifall, als das Gericht ausgerechnet den überzeugtesten Neonazi auf der Anklagebank, den heute 40 Jahre alten André E. weitgehend frei sprach und ihn sofort auf freien Fuß setzte. Der Mann, der auf seinem Bauch die Worte "Die Jew Die" tätowiert hat (Stirb, Jude, stirb) spazierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Eine Entscheidung, die auch die Bundesanwaltschaft erstaunt zurückließ. Sie hatte zwölf Jahre Haft für André E. gefordert, er war für sie der vierte Mann der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund, kurz NSU, der Mann, der alles wusste, ihr engster Vertrauter. André E. grinste dazu nur. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten hatte alle Zweifel in einen Satz gegossen: Es sei nicht zu glauben, dass André E. 13 Jahre lang neben Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "hertrottet", sie mit Tarnnamen anspricht, sie regelmäßig trifft, sie nie arbeiten sieht, kostspielige Geschenke von ihnen annimmt, "aber nie, nie, nie fragt: "Wovon lebt ihr eigentlich, warum im Untergrund, und was macht ihr eigentlich den ganzen Tag lang?"

Auf diese Frage erhoffte sich nicht nur die Bundesanwaltschaft eine Erklärung im schriftlichen Urteil, das das Oberlandesgericht (OLG) München nach fast zwei Jahren Arbeit nun am vergangenen Dienstag abgesetzt hat. Der Süddeutschen Zeitung liegen die 3025 Seiten vor.

Die Urteilsbegründung hat 3025 Seiten und würdigt mehr als 600 Zeugenaussagen

Natürlich hat sich das Gericht seitenweise mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beschäftigt. Natürlich hat es alle zehn Morde, alle 15 Raubüberfälle und die zwei Bombenanschläge in Köln akribisch beschrieben. Es hat Tausende Beweise und mehr als 600 Zeugenaussagen gewürdigt. Doch wer meint, die Seiten zu Zschäpe seien die interessantesten, der täuscht sich. Das Gericht hat dem Teilfreispruch von André E. ein eigenes Buch gewidmet. Es legt dort die Puzzlesteine dar, warum André E. in den Augen des Senats wirklich nur 13 Jahre neben den drei NSU-Mördern "hertrottete" wie Staatsanwalt Weingarten das ungläubig nannte.

Die Erklärung des Gerichts: André E. hatte einfach keine Veranlassung, seinen Freunden die Frage zu stellen, was sie so machen den ganzen Tag. Denn anfangs habe er die drei nicht wirklich gut gekannt - obwohl er ihnen unter seinem Namen eine Wohnung angemietet hatte, obwohl er für sie Einkäufe machte, obwohl er den beiden Männern seine Krankenkassenkarte zur Verfügung stellte, obwohl er dreimal für sie ein Wohnmobil anmietete, mit dem sie dann zu Überfällen und einem Sprengstoffanschlag fuhren. Und obwohl sie in ihrer Ideologie übereinstimmten und kein Blatt vor den Mund nehmen mussten. "Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen Verbundenheit eröffneten für den Angeklagten E. jedoch keine tief gehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen", schreibt das Gericht.

Deshalb schließt der Senat, "dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten." "Lebensnah" ist ein Begriff, den Juristen lieben, der in diesem Fall von Bundesanwaltschaft und Gericht aber sehr unterschiedlich definiert wird. Man muss sich nur vorstellen, wie schnell man in einer mittelgroßen Stadt wie Zwickau erfährt, was und ob Freunde arbeiten.

Der Bundesgerichtshof entscheidet, ob das Urteil so bestehen bleibt

André E. habe nur gewusst, dass bei den drei Rechtsradikalen Sprengstoff gefunden worden war, Uwe Böhnhardt eine Haftstrafe drohe und sie deswegen untergetaucht waren, schreibt das Gericht. "Diese Umstände sind jedoch kein Hinweis darauf, dass sie ihren Lebensunterhalt nach dem Untertauchen durch bewaffnete Raubüberfälle auf Geldinstitute bestritten." Ein konspiratives Leben im Untergrund sei nicht eng mit der Begehung von Raubüberfällen verknüpft. Deswegen habe André E. nicht damit rechnen können, dass seine drei Freunde die Wohnmobile, die er für sie mietete, zu Raubüberfällen und einem Anschlag verwendeten, bei dem eine 19-Jährige in Köln lebensgefährlich verletzt wurde. Das Mieten der Wohnmobile sei ein "alltägliches Geschäft" für die Freunde gewesen.

Und der Ausländerhass, in dem sich die Kameraden ständig ergingen? Auch der kein Grund zu fragen, ob es die drei vielleicht todernst meinten? André E. sei "nur die verbal geäußerte Ausländerfeindlichkeit der drei Personen geläufig" gewesen, schreibt das Gericht. "Der Schluss, von diesen Äußerungen auf deren Bereitschaft, ihre Ausländerfeindlichkeit in die Tat umzusetzen und Menschen aus ausländerfeindlich-rassistischen Motiven zu töten, liegt fern und wurde vom Angeklagten E. daher auch nicht gezogen." Das Gericht spricht von dem Mann, der auf seinem Bauch den Wunsch tätowiert hat, Juden zu töten, und auf seinem Computer ein Handbuch für den Rassenkrieg hatte.

Erst im Jahr 2006 sei der Kontakt enger geworden. Da war André E.s Frau schon Zschäpes beste Freundin. Und da habe er dann davon ausgehen können, dass seine Freunde wohl Raubüberfälle begehen. Am 11. Januar 2007 hat E. dann Zschäpe bei der Polizei sogar als seine Frau ausgegeben, als sie wegen eines Wasserschadens als Zeugin aussagen sollte. Hätte er nicht für sie gelogen, wäre der NSU schon 2007 aufgeflogen. Doch diese Hilfe für Zschäpe und den NSU ist nach Ansicht des Gerichts am 12. Januar 2012 verjährt. Deshalb, weil das Gericht meint, André E. sei nach all den Jahren immer noch der Meinung gewesen, er unterstütze nur eine Räuberbande, aber nicht eine Terrorgruppe, die Menschen tötet. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob sich das halten lässt.

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