Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Urteil des EuGH
:Überstunden? Dann ist eine Entschädigung fällig

Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als die in Europa erlaubten 48 Stunden in der Woche arbeiten, haben ein Recht auf Entschädigung. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

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