Runder Tisch:Kirche will Missbrauchsopfer entschädigen

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Die katholischen Bischöfe haben ein Modell zur Entschädigung von Missbrauchsopfern vorgestellt: Sie bieten Geld, Therapien und besondere Hilfen für Härtefälle an.

Peter Blechschmidt

Die katholischen Bischöfe haben sich auf ein Modell verständigt, nach dem Opfer sexueller Übergriffe durch Geistliche entschädigt werden sollen. Die Kirchenvertreter stellten ihre Pläne am Donnerstag dem "Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch" in Berlin vor. Im Bundesjustizministerium waren 60 Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft zur zweiten Sitzung des Gremiums zusammengekommen, dessen Ziel es ist, Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.

Stephan Ackermann (r.), Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch: Die katholischen Bischöfe haben sich auf ein Modell verständigt, nach dem Opfer sexueller Übergriffe durch Geistliche entschädigt werden sollen. (Foto: dpa)

Das Modell der katholischen Kirche besteht aus vier Elementen. Als Anerkennung des zugefügten Leides sollen Opfer einmalig einen Geldbetrag erhalten, über dessen Höhe allerdings noch keine Aussage gemacht wird. Zunächst soll der Täter zur Zahlung herangezogen werden; falls dies nicht möglich ist, will die Kirche eintreten.

Als zweites wollen die Bischöfe die Kosten für therapeutische Hilfen übernehmen. In besonders schweren Fällen sind darüber hinausgehende Leistungen möglich. Schließlich soll ein "Präventionsfonds" eingerichtet werden, aus dem Projekte zur Vorbeugung gegen Missbrauch finanziert werden.

Die katholischen Bischöfe betonten, dass ihr Vorhaben als Modell für andere Organisationen dienen könne. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) würdigten den Vorbildcharakter dieses Projekts.

Die Ministerinnen berichteten auch über erste Ergebnisse der von ihnen geleiteten Arbeitsgruppen. Leutheusser-Schnarrenberger erläuterte Vorschläge, wie der Schutz von Opfern in Ermittlungs- und Strafverfahren verbessert werden könne. So sollen Mehrfachvernehmungen durch den verstärkten Einsatz von Videoaufzeichnungen möglichst vermieden werden. Ferner sollen Anklagen wegen Sexualdelikten unmittelbar zum Landgericht als einziger Tatsacheninstanz ermöglicht werden.

Opfer von Sexualdelikten sollen zudem stärker als bisher auf Staatskosten einen Anwalt nehmen können. Eine gesetzliche Anzeigepflicht für Menschen, die Kenntnis von Fällen sexuellen Missbrauchs erlangen, lehnten die Rechtsexperten dagegen ab. Eine Selbstverpflichtung der betroffenen Organisationen, im Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft zu informieren, sei der bessere Weg, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Es müsse allerdings verhindert werden, dass Verdachtsfälle - wie in der Vergangenheit allzu häufig geschehen - aus Eigeninteresse betroffener Organisationen unter der Decke gehalten würden. Schließlich will das Justizministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die zivilrechtliche Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche von Opfern sexueller Gewalt von derzeit drei auf 30 Jahre verlängert wird.

Familienministerin Schröder will unter anderem dafür sorgen, dass jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bestimmte Standards erfüllt. Dazu soll beispielsweise eine Analyse von Situationen gehören, in denen die Gefahr sexuellen Missbrauchs besonders hoch ist. Staatliche Förderung soll an die Einhaltung dieser Standards geknüpft werden. Hauptamtliche Mitarbeiter sollen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Schröder betonte aber auch, es dürfe keinen Generalverdacht gegen ehrenamtliche Betreuer geben.

Bildungsministerin Schavan kündigte an, ihr Haus werde insgesamt 32 Millionen Euro für Forschungsprojekte zu Ausmaß, Ursachen und Folgen von Kindesmissbrauch zur Verfügung zu stellen. Ziel sei, der Gewalt gegen Kinder besser vorzubeugen und Betroffene besser zu therapieren.

Die Regierungsbeauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, gab einen Zwischenbericht über ihre telefonische Beratungsstelle. Demnach sind dort zwischen März und dem Start der Medienkampagne "Sprechen hilft" am Dienstag voriger Woche 2500 Anrufe und Briefe eingegangen. Seither wurden weitere 1450 Anrufe und mehr als 350 Briefe registriert.

Bei 80 Prozent der Betroffenen liegt der Missbrauch mindestens 20 Jahre zurück. Diejenigen, die sich bereits an jemanden gewendet hatten, berichten oft, dass ihnen nicht geglaubt worden sei oder dass sie sogar dafür bestraft wurden. Fast alle bestätigen, wie wichtig es sei, dass die Öffentlichkeit das ihnen widerfahrene Unrecht als solches anerkenne. Noch wichtiger als Entschädigung seien den Betroffenen Beratungs- und Therapieangebote.

© SZ vom 01.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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