RAF-Prozess gegen Verena Becker:Beweismittel verschwunden

Der zweite Verhandlungstag im Becker-Prozess bringt vor allem Unklarheiten ans Licht: Die Ermittlungsbehörden wissen nicht mehr, wo Tatmotorrad und Fluchtfahrzeug geblieben sind.

Im Stuttgarter RAF-Prozess hat ein Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) bestätigt, dass wichtige Asservate beim Buback-Attentat von 1977 inzwischen nicht mehr auffindbar sind. Eine Überprüfung habe ergeben, dass man nicht wisse, wo das bei dem Anschlag verwendete Tatmotorrad und das Fluchtfahrzeug - die beide nach der Tat sichergestellt worden waren - "hingelangt" und "letztlich geblieben" seien, sagte der 43-jährige Kriminalhauptkommissar am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.

Der BKA-Beamte ist für die neueren Ermittlungen gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker maßgeblich verantwortlich. Becker ist wegen des Buback-Attentats als mutmaßliche Mittäterin angeklagt.

Der BKA-Beamte wurde als einziger Zeuge am zweiten Verhandlungstag vernommen. Dabei wurde deutlich, dass das OLG sich in dem Mammutverfahren äußerst akribisch mit der Beweislage zum Ablauf des Buback-Attentats von 1977 auseinandersetzen wird. Man sammle jetzt die Fakten, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland.

Der BKA-Beamte referierte zunächst die Aktenlage zu den früheren Ermittlungen zum Buback-Attentat. Nach dem Willen des Gerichts sollte er einen Überblick über die "objektive Beweislage" geben.

Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Becker vor, an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sei. Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker die Todesschützin war.

Die Angeklagte schweigt

Becker hatte beim Prozessauftakt vor einer Woche im hoch gesicherten Gerichtsgebäude von Stuttgart-Stammheim die Aussage verweigert und zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied vom hinteren Sitz eines Motorrads aus die tödlichen Schüsse auf den 57-jährigen Buback und dessen zwei Begleiter - den 30-jährigen Fahrer Wolfgang Göbel und den 43-jährigen Justizwachtmeister Georg Wurster - abgefeuert hat.

Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, will als Nebenkläger in dem Prozess nachweisen, dass Becker geschossen hat. Im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat wurden bislang die RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts als Mittäter wegen Mordes verurteilt. Das Verfahren gegen den ebenfalls tatverdächtigen RAF-Mann Günter Sonnenberg wurde 1982 eingestellt.

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