FDP-Vorstoß:Liberale: Elterngeld für Spitzenverdiener streichen

Die FDP will nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Die Familienministerin lehnt den Vorstoß ab.

D. Kuhr

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einen Vorstoß der FDP abgelehnt, Spitzenverdienern kein Elterngeld mehr zu bezahlen. "Die Eltern brauchen Planungssicherheit und nicht ständig neue Debatten, wo man ihnen noch das Elterngeld streichen kann", sagte Schröder am Sonntag zur Süddeutschen Zeitung.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Miriam Gruß hatte vorgeschlagen, nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld zu streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Als Reichensteuer wird der Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezeichnet, der ab einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro bei Ledigen und mehr als 500.000 Euro bei Verheirateten fällig wird. "Wer Reichensteuer zahlt, ist auf das Elterngeld nicht angewiesen", sagte die Familienpolitikerin zur SZ. Diese Position sei mit den Haushalts- und Fachpolitikern der FDP-Fraktion abgestimmt. "Wir sind uns da absolut einig." Die Kürzungen beim Elterngeld müssten sozial ausgewogener gestaltet werden, sagte Gruß.

Im Rahmen des Sparpakets hatte die Bundesregierung bereits deutliche Einschnitte beim Elterngeld beschlossen - allerdings vorwiegend bei Hartz-IV-Empfängern. Dadurch sollen 400 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Derzeit erhalten Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes im Beruf aussetzen, bis zu 14 Monate lang 67 Prozent ihres letzten Nettolohns, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Mindestbetrag für Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig wegfallen. Bislang hatten sie davon profitiert, dass das Elterngeld - anders als etwa das Kindergeld - ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht gemindert hat. Sie bekamen die 300 Euro zusätzlich zum Regelsatz von derzeit 359 Euro.

Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Sparpaket haben Union und FDP jedoch bereits beschlossen, das Elterngeld zumindest für erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher und Minijobber nicht vollständig zu streichen. Bei beiden Gruppen soll das Elterngeld künftig nur teilweise vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Dazu werde voraussichtlich ein Freibetrag von 300 Euro eingeführt, sagte Gruß.

Auch in den oberen Einkommensschichten will die Bundesregierung kürzen. So sollen Eltern ab einem Nettoeinkommen von 1240 Euro im Monat künftig nicht mehr 67 Prozent, sondern nur 65 Prozent erstattet bekommen. Im Gespräch ist mittlerweile sogar eine Kürzung auf 64 Prozent. Gruß hält das jedoch für falsch. "Bei allen Betroffenen einfach pauschal zu kürzen, greift zu kurz", sagte sie. "Wir müssen nach intelligenten Lösungen suchen, damit nicht die kleinen Einkommen genauso getroffen werden wie die großen." Das Elterngeld nur bei Spitzenverdienern zu streichen, dafür dort aber komplett, wäre aus ihrer Sicht eine Lösung. "Wie sich der Schritt auf den Haushalt auswirken wird, haben wir noch nicht berechnet", räumte Gruß jedoch ein.

Nach der Anfang Oktober vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Datensammlung zur Steuerpolitik 2010, die allerdings auf den Einkommensverhältnissen des Jahres 2005 beruht, müssen weniger als ein Prozent der Steuerzahler Reichensteuer zahlen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: