Verfahren gegen Vater von Tim K.:Prozess ohne Angeklagten

Wegen Morddrohungen muss der Vater des Amokläufers Tim K. nicht vor Gericht erscheinen - obwohl er verhandlungsfähig ist. Die Angehörigen der Winnenden-Opfer sind entrüstet.

Hans Holzhaider, Stuttgart

Der Prozess gegen den Vater des Amoktäters von Winnenden wird in Abwesenheit des Angeklagten fortgesetzt. Der 51-jährige Jörg K., dessen Sohn Tim am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen erschossen hatte, blieb am Dienstag eigenmächtig der Verhandlung fern, obwohl ein vom Gericht beauftragter Psychiater seine volle Verhandlungsfähigkeit festgestellt hatte. Anträge von mehreren Nebenklägern, einen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen oder ihn zumindest durch die Polizei vorführen zu lassen, lehnte das Gericht ab. Jörg K. muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, weil er die Pistole, mit der sein Sohn die Amoktaten beging, ungesichert in seinem Schlafzimmerschrank aufbewahrt hatte.

Amoklauf Winnenden - Tatort Wendlingen

Der Tatort in Wendlingen nach dem Amoklauf von Tim K. Die Angehörigen der Opfer treten in dem Prozess gegen dessen Vater als Nebenkläger auf.

(Foto: dpa)

Schon in der vorigen Woche war der Prozess unterbrochen worden, weil Jörg K. von zwei Fachärzten verhandlungsunfähig geschrieben wurde. Hintergrund waren Erkenntnisse der Polizei über eine mögliche Bedrohung des Angeklagten und seiner Familie aus dem Umfeld eines der Nebenkläger. Es handelt sich um den Vater eines 17-jährigen Schülers, der zu den Opfern des Amoklaufs zählt. Der Vater des getöteten Jungen, dessen Familie aus dem Kosovo stammt, soll in auffälliger Weise die An- und Abfahrt des Angeklagten beobachtet haben.

Beim Vorsitzenden Richter Reiner Skujat ging zudem ein anonymer Anruf ein, man solle auf den Nebenkläger "aufpassen". Die Polizei bat den Mann daraufhin zu einem Gespräch, dabei sprachen ihn die Beamten auch auf die angeblich im Kosovo noch "normale" Blutrache an. Der Mann habe geäußert, heißt es in einem Aktenvermerk dazu, es wäre "schon längst etwas passiert", wenn er nicht "bisher alles abgeblockt hätte". Wenn ein entsprechendes Urteil ergehe, werde er aber nicht mehr abblocken. Auf die Frage, ob sich die Bedrohung nur gegen Jörg K. persönlich richte, habe der Mann geantwortet, sie richte sich gegen die ganze Familie - also auch gegen die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten.

Die Polizei setzte Jörg K. von diesem Vorgang in Kenntnis. Daraufhin sei dieser "bestürzt, verzweifelt, und nicht in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen", heißt es in einem Schreiben seiner Verteidiger an das Gericht. Ein Psychiater, bei dem sich Jörg K. seit Anfang des Jahres in Behandlung befindet, attestierte dem Angeklagten eine posttraumatische Belastungsstörung. Zwei Tage später, am vergangenen Freitag, habe ihr Mandant aber schon wieder einen "aufgeräumten, verständigen und aufnahmefähigen Eindruck" gemacht, teilten die Verteidiger dem Gericht mit. Er habe den Wunsch geäußert, die Verhandlung fortzusetzen und fühle sich befähigt, daran teilzunehmen.

"Angeklagter darf uns auf der Nase herumtanzen"

Auch der vom Gericht beauftragte Psychiater erklärte Jörg K. für verhandlungsfähig. Umso überraschter waren alle Prozessbeteiligten, als am Dienstag zu Verhandlungsbeginn der Platz des Angeklagten leer blieb. "Er möchte heute nicht erscheinen", sagte K.'s Verteidiger Hans Steffan. "Er hat uns gebeten, den Antrag zu stellen, ihn von der Anwesenheitspflicht zu entbinden."

Mehrere Nebenklägervertreter äußerten sich entrüstet über dieses Ansinnen. "Man würde das Signal aussenden, dass der Angeklagte uns hier auf der Nase herumtanzen darf", sagte eine Anwältin. Das Gericht entschied sich indes für die in der Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit, in Ausnahmefällen den Prozess in Abwesenheit des Angeklagten fortzusetzen.

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