Ludwigshafen:Revision im Lehrermord-Prozess

Im Prozess um die Tötung seines Berufsschullehrers hat der 23-jährige mutmaßliche Täter das Mord-Urteil des Landgerichts Frankenthal nicht akzeptiert. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlag gefordert.

Im Prozess um den Mord an einem Ludwigshafener Berufsschullehrer hat der 23-jährige mutmaßliche Täter gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal Revision eingelegt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wird der sogenannte Lehrermord voraussichtlich den Bundesgerichtshof beschäftigen, weil der Angeklagte das Urteil nicht akzeptiert. Seine Verteidigerin hat die Revision innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist eingelegt.

Der Angeklagte im sogenannten Lehrermord-Prozess hat sein Urteil nicht akzeptiert. Seine Verteidigung hat Berufung eingelegt. (Foto: dapd)

Der 23-Jährige hatte während des Prozesses gestanden, seinen ehemaligen Mathelehrer an der Berufsschule erstochen zu haben. Den Ermittlungen zufolge solle er eine Art Amoklauf an der Schule geplant haben. Das Landgericht hat den Mann wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt und die sofortige Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Im Verlauf der Verhandlung hatte ein Gutachter bei dem Ludwigshafener eine kombinierte Persönlichkeitsstörung festgestellt.

Ursache für die seelische Störung ist nach Einschätzung des Mediziners ein genetischer Defekt, das sogenannte Klinefelter-Syndrom. Daher war das Gericht bei seinem Urteil von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Diese Chromosomenbesonderheit tritt vor allem bei Jungen und Männern auf und kann sowohl kognitive als auch körperliche Fähigkeiten beeinträchtigen.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Der Angeklagte gab an, er habe sich mit den Messerstichen für die jahrelangen Demütigungen rächen wollen, die er schon von Kindesbeinen an von verschiedensten Seiten erfahren habe. Er hatte eine Liste mit weiteren Personen aus seinem Umfeld erstellt, die er töten wollte.

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