NPD-Gedenkmarsch:Wunsiedel fügt sich dem Gericht

Die NPD darf am Samstag marschieren: Nach der Genehmigung durch das Verwaltungsgericht Bayreuth verzichtet das Landratsamt Wunsiedel auf eine Berufung.

Olaf Przybilla

Das oberfränkische Wunsiedel muss sich abermals auf einen "Gedenkzug" der NPD vorbereiten. Nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth die Kundgebung für den 2009 verstorbenen NPD-Vize Jürgen Rieger genehmigt hat, verzichtet das Landratsamt Wunsiedel auf eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Die NPD wird damit am Samstag erneut durch die Stadt marschieren dürfen. "Wir nehmen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hin", sagte der Landrat von Wunsiedel, Karl Döhler (CSU) der SZ. Schon im vergangenen Jahr hatte der Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass der Gedenkmarsch für den Rechtsextremisten Rieger stattfinden darf. Eine Beschwerde gegen das Urteil habe damit keine Aussicht auf Erfolg, sagte Döhler.

Die Partei darf allerdings auf Transparenten nicht an den in Wunsiedel begrabenen NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß erinnern. Die Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel waren federführend von Rieger organisiert worden. Seit 2005 sind diese Märsche verboten. Die Polizei rechnet am Samstag mit 350 Neonazis. Mehrere Wunsiedler Organisationen haben zu Gegenveranstaltungen aufgerufen.

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