Ungarn:Eine Art Ermächtigungsgesetz

Ungarns Regierung nutzt den Giftunfall in einer Aluminiumfabrik, um sich heimlich den Zugriff auf die Wirtschaft zu sichern. Zwar ist der nur in Notfällen erlaubt - doch die werden nicht definiert. Der Staat hat also völlig freie Hand.

Michael Frank

Im ätzenden Rotschlamm der ungarischen Magyar Aluminium Rt., kurz MAL, sind beim Bersten eines morschen Rückhaltebeckens für Bauxitschlamm der Aluminiumproduktion nicht nur zehn Menschen gestorben sowie das Dorf Kolontár und fünf andere Orte untergegangen. In dem giftroten Strudel ist gleichzeitig auch die letzte Souveränität der ungarischen Wirtschaft mit abgesoffen. Ohne dass man groß davon Notiz genommen hätte.

Der Chemieunfall eines Aluminiumkonzerns reichte für die ungarische Regierung aus, den letzten Rest der Souveränität ihrer Unternehmen aufzuheben.

Der Chemieunfall eines Aluminiumkonzerns reichte für die ungarische Regierung aus, den letzten Rest der Souveränität ihrer Unternehmen aufzuheben.

(Foto: dpa)

Im Schatten der Erregung über die "größte Umweltkatastrophe in der ungarischen Geschichte", so Budapester Politiker, hat sich Ungarns Regierung absolute Durchgriffsrechte genehmigt und die Kontrollmöglichkeiten des Verfassungsgerichts drastisch beschnitten. Unter dem Beifall des breiten Publikums hatte die Regierung in Budapest das Aluminiumwerk im westungarischen Ajka nach dem gespenstischen Unfall unter Staatskuratel gestellt. Die Zwei-Drittel-Mehrheit hinter Premier Viktor Orban verabschiedete ein Gesetz, das dies erlaubt.

Dieses Gesetz, das der Bund der Jungen Demokraten (Fidesz) und die winzige Christlich-Demokratische Volkspartei (KDNP) auch bei Widerstand mit ihrer überwältigenden Majorität durchgebracht hätten, ist kein Wirtschaftsgesetz, sondern eine Novelle der Notstandsgesetzgebung. Im Verteidigungsfall, im Fall äußerer Bedrohung, des allgemeinen Notstands und schwerer Gefahren für die Umwelt Ungarns ist es der Regierung erlaubt, jeden Wirtschaftsbetrieb unter Staatsaufsicht zu stellen.

Ähnliche Bestimmungen haben viele Länder. Das Bemerkenswerte aber an dem ungarischen Gesetz: Es gibt keinerlei Definitionen, wann so ein Notstandsfall für Staat oder Umwelt eintritt, und es gibt keine Bestimmungen, wie und unter welchen Kriterien die Entscheidung gefällt wird, welches Unternehmen unter öffentliche Aufsicht gestellt wird und wer das kontrolliert. Die Regierung hat völlig freie Hand, zusammengefasst kann man das als ein Ermächtigungsgesetz bezeichnen.

Wegen des konkreten Falles hat die breite Öffentlichkeit den Schritt begrüßt. Befürchtungen, die Aluminiumwerke in Ajka könnten sich aus der Verantwortung stehlen, hatte Premier Orban geäußert: Es gelte, die Ansprüche der Betroffenen auf Schadenersatz aus dem Vermögen der MAL zu sichern. Dass im selben Augenblick damit der Regierung Zugriff auf alles Wirken und Werden im Lande erlaubt wird, ist niemandem wirklich aufgefallen.

Die Regierung Orban verfolgt ideell einen antiquierten nationalen Antikapitalismus. In diesem Rahmen bekommt das Gesetz seine besondere Brisanz, da die Wahlkampfpropaganda der jetzigen Mehrheit immer gegen eine diffuse "ausländische" Dominanz der magyarischen Wirtschaft gewettert hatte. In diesem Sinne verweigerte das Land, das im Verein mit EU und Internationalem Währungsfonds erst 2009 vor dem Staatsbankrott gerettet worden war, dem IWF die Befolgung seiner rigiden Sparvorgaben. Nach längerer Funkstille redet man nun immerhin wieder miteinander.

Verfassungsgericht entmachtet

In Geld- und Wirtschaftssachen hat die ungarische Regierung erst am Mittwoch entscheidend an Macht dazugewonnen. Das Parlament beschloss die radikale Beschneidung der Rechte des Verfassungsgerichts. Die obersten Verfassungshüter werden sich niemals mehr mit Haushalt, Steuern und Abgaben befassen dürfen, es sei denn, fundamentale Werte wie das Recht auf Leben, die Menschenwürde und die persönliche Freiheit sind berührt.

Der Hintergrund: Das Verfassungsgericht hat eines der rasant verabschiedeten Gesetze kassiert, das Abfindungen für Bedienstete von staatlichen oder staatsnahen Betrieben rückwirkend von Anfang 2010 an mit 98 Prozent besteuert, wenn sie zwei Millionen Forint (etwa 7300 Euro) übersteigen. Die Bevölkerung schätzt diese Maßnahme, weil damit die Manager getroffen werden, die noch in den letzten Monaten der abgewählten, von den Sozialisten getragenen Regierung saftige Abfindungen eingestrichen hatten.

Das Verfassungsgericht monierte, dass damit auch vielen kleinen Lehrern und Beamten, die als Minimalverdiener auf ihre Abfindungen angewiesen sind, ein wesentlicher Teil ihrer Lebensleistung weggenommen würde. Dies, zumal die Regierung auch ein Gesetz erlassen hat, das die Entlassung eines jeden Staatsbediensteten binnen zweier Monate ohne Begründung erlaubt.

Fidesz hat nun einen Gesetzestext vorgelegt, der den Bedenken der Verfassungsrichter Rechnung trägt, die Rückwirkung jedoch sogar bis auf das Jahr 2005 ausdehnt, und der am kommenden Montag beschlossen werden soll. Zugleich aber kastriert man das Verfassungsgericht, um ihm künftig Urteile über solche Gesetze zu verbieten. Die Abstimmung ist ebenfalls Montag. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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