Jugendschutz-Neuregelung für das Netz:Blogsterben per Gesetz?

Nach dem neuen Jugendmedienstaatsvertrag müssen Blogger künftig bestimmte Inhalte mit Alterskennzeichnungen versehen. Wegen des beträchtlichen Aufwands geben nun die ersten auf. Sind die Sorgen berechtigt?

Die Neufassung des Jugendmediendienste-Staatsvertrags (JMStV) von 2003 soll eigentlich ab Januar dafür sorgen, dass der Schutz von Minderjährigen ähnlich wie bei Fernsehprogrammen, Videospielen und Kinofilmen auch im Internet gewährleistet ist. Doch die Neuregelung sorgt für Unruhe und Proteste in der deutschen Blogosphäre.

Offline Symbolbild

Der letzte Ausweg für deutsche Blogger vor dem 1. Januar?

(Foto: iStock)

So haben inzwischen die ersten Blogger angekündigt, ihre Internet-Tagebücher vom Netz zu nehmen. Der Grund: Sie sind nach ihrer Ansicht von den neuen Jugendschutzregeln besonders betroffen.

Nach der neuen Version des JMStV sollen ab 1. Januar alle Anbieter ihre Websites auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen und das Angebot entsprechend mit einer Altersfreigabe deklarieren oder die Inhalte nur Nutzern ab einem bestimmten Alter zugänglich machen. Bei Zuwiderhandlung soll ein Bußgeld verhängt werden.

Wie die konkret aussieht, wird unterschiedlich wahrgenommen: In vielen Blogs ist die Rede davon, dass Webseiten-Betreiber wirklich alle Inhalte, von Artikeln und Videos über Foren- und Chatdebatten bis zu Kommentaren unter Texten, mit einer Altersfreigabe versehen müssen. Diese orientiere sich an den Altersstufen, die auch für Filme verwendet werden (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).

Tatsächlich aber, so schreibt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter in einem Dossier, betreffe die Kennzeichnungspflicht nur:

1. "Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden."

2. "Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind."

In welche Altersklasse eine Seite fällt, kann der Anbieter von einem externen Dienstleister einschätzen lassen oder selbst angeben. Dabei muss er nicht einzelne Kommentare kennzeichnen, sondern kann den Gesamtinhalt seines Blogs einordnen. Bei Inhalten ab 16 oder 18 ist die wenig praktikable Möglichkeit vorgesehen, eine Seite nur zu bestimmten Zeiten zugänglich zu machen.

Erste Blogs schließen

Gerade Blogbetreiber werden aus finanziellen Gründen die Einschätzung selber übernehmen. Einer Studie des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zufolge ist eine solche Bewertung der eigenen Internetpräsenz jedoch meistens fehlerhaft, was wiederum für den Verantwortlichen theoretisch ein Bußgeld nach sich ziehen könnte.

Vor allem dürfte schwierig einzuschätzen sein, ab wann eine Seite ab 16 zu klassifizieren wäre: Reicht hierfür beispielsweise die Einbindung von YouTube-Videos mit Filmausschnitten eines Kinostreifens, der ab 16 freigegeben ist? Ab 2011 sollen Seitenbetreibern Klassifzierungssysteme bei der Einschätzung helfen, die für Blogger kostenlos nutzbar sein sollen.

Die ersten Blogger haben inzwischen dennoch angekündigt, ihre Seite zu schließen. VZlog, ein erfolgreiches Blog für Jugendliche innerhalb der VZ-Netzwerke, zog als erstes Internet-Angebot Konsequenzen aus dem geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Jugendschutzregeln im Internet sehen die Betreiber für sich keine Option mehr, das Internet-Blog sinnvoll weiter zu betreiben, heißt es in einem aktuellen Beitrag.

VZlog solle deshalb am 31. Dezember geschlossen werden. "Dies bedeutet, dass keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird", so der Wortlaut der Mitteilung.

Die Betreiber hätten das VZlog seit drei Jahren als erfolgreichen Beitrag zur dringend nötigen Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen verstanden. Unter der neuen Rechtsgundlage gebe es allerdings nur drei Optionen, die für das VZlog allesamt nicht realisierbar seien.

Eine Altersverifikation oder eine Beschränkung der "Sendezeiten" kämen nicht infrage, "da sie aus finanziellen und technischen Gründen nicht umsetzbar sind". Die dritte Option der Alterskennzeichnung sei schließlich überhaupt nicht realisierbar. "Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und könnten uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15.797 Kommentare bewerten", so die Betreiber in ihrer Stellungnahme.

Das gesamte Blog erst ab 18 Jahre freizugeben, sei unmöglich, da über 70 Prozent der Leser unter 18 Jahre alt seien.

"Irreversible Schäden" am Kulturraum Internet

Inzwischen hat auch der Internet-Aktivist Kristian Köhntopp seinen Rückzug aus der Blogosphäre angekündigt. Für eine ständige Kontrolle der Inhalte habe er "keine Zeit und es wäre auch nicht produktiv", schreibt er in einem Blogbeitrag. "Wenn ich das nicht mache, öffne ich mich einem beträchtlichen finanziellen Risiko durch Abmahnungen und das will ich nicht tragen."

Wie groß das Risiko allerdings wirklich ist, bleibt strittig: Noch fehlen konkrete Umsetzungsregeln. Der Rechtsanwalt Udo Vetter, der selbst das oft zitierte Lawblog betreibt, rät deshalb zur Gelassenheit: "Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten." Viele Regeln des neuen JMStV seien bisher bereits geltendes Recht.

Der Gesetzentwurf befindet sich gerade in den Länderparlamenten und dürfte in den nächsten Wochen die letzte Hürde passieren: Die Grünen im Düsseldorfer Landtag haben angekündigt, dem Gesetz "aufgrund parlamentarischer Zwänge" zuzustimmen. Zunächst hatten sie die Neuregelung abgelehnt, weshalb die Meinungsänderung in der Blogosphäre für heftige Kritik sorgt.

Die Bundesländer wollen mit der Novellierung der Rechtsgrundlage der Entwicklung Rechnung tragen, dass Internet, Rundfunk und Fernsehen immer mehr zusammenwachsen. Die Aktivisten vom AK Zensur halten dagegen: Bereits im Mai 2010 erklärte ein Vertreter in einer Stellungnahme, dass die Neuregelung für "irreversible Schäden an einem sich entwickelnden kulturellen und sozialen Raum" sorgen würde.

Eine "Schutzlücke" bestehe derzeit ohnehin nicht: In Deutschland würden bereits "die strengsten Online-Jugendschutz-Regelungen aller demokratischen Staaten weltweit" gelten.

Für weitere Informationen lesen Sie auch "Was ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag?" bei jetzt.de

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: