Kernkraftwerk Brunsbüttel:Ein halbes Jahr Stillstand zu viel

Nach Störfällen im Jahr 2007 wird das Kernkraftwerk Brunsbüttel nun schon seit dreieinhalb Jahren aufwendig saniert. Doch es gibt ein Problem: Die Betriebsgenehmigung könnte inzwischen erloschen sein.

Michael Bauchmüller

Mit seinem Kernkraftwerk Brunsbüttel lässt sich Vattenfall viel Zeit. Im Sommer 2007 legten Zwischenfällen sowohl Brunsbüttel als auch den Reaktor Krümmel lahm. Und während Krümmel im Sommer 2009 noch einmal kurz ans Netz ging, ehe der Meiler nach einem erneuten Problem wieder abgeschaltet wurde, wird am Kraftwerk Brunsbüttel immer noch gearbeitet.

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Mit dem Kernkraftwerk Brunsbüttel hat der Betreiber Vattenfall jede Menge Probleme. Die Sanierung des Meilers dauert schon so lange, dass seine Betriebsgenehmigung inzwischen erloschen sein könnte.

(Foto: dpa)

Seit mittlerweile dreieinhalb Jahren schon erhält es neue Dübel, neue Arbeitsbühnen, eine bessere Notstromversorgung. Brunsbüttel soll nie mehr Schlagzeilen machen, diesmal soll alles gründlich sein. Doch genau das könnte Betreiber Vattenfall zum Verhängnis werden. Denn die Arbeiten in Brunsbüttel währten womöglich so lange, dass zwischenzeitlich die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks erlosch. Eine neue Genehmigung für das Kraftwerk an der Elbe, in Betrieb seit Anfang 1977, ist so gut wie ausgeschlossen. Es wäre sein Ende.

Zu diesem Schluss jedenfalls gelangt ein Gutachten, das die Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag bei der Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm in Auftrag gegeben hat.

Welches Recht gilt?

Der Schlüssel ist eine Regelung, die gar nicht im Atomgesetz steht, sondern im Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Regelwerk für Industrieanlagen aller Art. Dieses Gesetz fordert vom Betreiber solcher Anlagen eine neue Genehmigung, "wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist". Das Atomgesetz, eigentlich maßgeblich für Atomanlagen, verweist auf diesen Paragrafen. "Eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist unzulässig", folgert Ziehm.

Betreiber Vattenfall sieht das anders. Zum einen sei auch der Stillstand "laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb", erklärt eine Sprecherin. Zum anderen gelte für ein Kernkraftwerk nun einmal das Atomrecht.

Erst kürzlich war bekannt geworden, dass Vattenfall die Betriebsführung für Krümmel und Brunsbüttel an den Düsseldorfer Eon-Konzern abgeben könnte. Er ist schon jetzt an beiden Reaktoren beteiligt. Ein langer Rechtsstreit könnte den Deal erschweren.

Grüne erwägen Feststellungsklage

Die Rechtsfragen sind kniffelig. So hatte das Atomgesetz ursprünglich eine eigene Rechtsverordnung analog zu den Immissionsschutz-Regeln vorgesehen; laut Ziehm fehlt die bis heute. Damit gelte das Industrieanlagen-Recht. Dadurch allerdings wäre auch die Definition für den "Betrieb" eine ganz andere. Dann müsste das Atomkraftwerk Strom erzeugen, um auch "in Betrieb" zu sein. Die Kieler Atomaufsicht will das alles nun prüfen. Noch aber liege das Gutachten nicht offiziell vor, hieß es am Sonntag.

Grünen-Fraktionschef Robert Habeck fordert schon jetzt Konsequenzen. "Eine Genehmigung zum Wiederanfahren darf nicht erteilt werden, solange dieser Einwand nicht geklärt ist", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Parallel erwögen die Grünen eine sogenannte Feststellungsklage, um den Sachverhalt vor Gericht zu bringen. "Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz", sagt Habeck.

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