Betriebliche Altersvorsorge:"Wer sie nicht hat, verschenkt Geld"

Nur jeder dritte deutsche Arbeitnehmer besitzt eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei bietet sie im Vergleich mit anderen Anlageformen viele finanzielle Vorteile.

Alina Fichter

Ob es am Namen liegt? Zugegeben, er ist sperrig, und wenn man ihn hört, entflammt wohl bei kaum jemandem ein Interesse an der Frage, was sich wohl dahinter verbirgt: Betriebliche Altersvorsorge? Zum Gähnen. Vielleicht ist der Name also ein Grund dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge das Mauerblümchen der privaten Altersvorsorge ist. Sie ist zu Unrecht verkannt, da sind sich die Experten einig, denn sie kann sich richtig lohnen.

Freunde fürs Leben ersetzen die Familie

Die betriebliche Altersvorsorge ist zu Unrecht das Mauerblümchen der privaten Altersvorsorge.

(Foto: dpa)

Wer eine Betriebsrente hat, ist davon überzeugt und glücklich damit. Das geht aus einer Studie im Auftrag des Versicherungskonzerns Ergo hervor. Demnach finden drei Viertel der Betriebsrenten-Besitzer, dass all jene, die sie sich entgehen lassen, schlicht Geld verschenken. Selbst Schuld, könnte man jetzt sagen. Denn nur 29 Prozent der Deutschen besitzen eine betriebliche Altersvorsorge, obwohl ganzen 60 Prozent eine Betriebsrente von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Bei den Jungen sind es sogar noch weniger, dabei müssten gerade sie privat für ihre Rente sparen - vom Staat haben sie nicht viel zu erwarten.

Wer es einmal über die Hürde des sperrigen Namens geschafft hat, erkennt schnell die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten. Während Verbraucher in ihre Riester-Rente jährlich nur 2100 Euro steuerfrei einzahlen dürfen, können sie in die Betriebsrente viel mehr investieren: 4440 Euro steuer- und bis zu 2640 Euro sozialversicherungsfrei.

Der Clou dabei ist, dass das Geld direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers in die Altersvorsorge fließt. Dadurch sinkt nicht nur das zu versteuernde Einkommen, auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung schrumpfen. Die Folge: Werden dem Arbeitnehmer 200 Euro für die Betriebsrente abgezwackt, verdient er unterm Strich nur etwa 100 Euro weniger. "Das Nettogehalt sinkt nur ungefähr um die Hälfte des umgewandelten Bruttobetrags", sagt Ulrich-Arthur Birk, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bamberg. Der Arbeitnehmer merkt das fehlende Geld also gar nicht so sehr am Ende des Monats. Auch eine Abgeltungssteuer muss er nicht zahlen.

Der Staat will sich die Steuern aber nicht ganz entgehen lassen und fordert sie deshalb zurück, sobald der Arbeitnehmer in Rente geht und die Betriebsrente ausgeschüttet bekommt. Er muss sozusagen verzögert Steuern und Sozialabgaben zahlen. "Meist liegt das Gehalt eines Rentners deutlich unter dem eines Berufstätigen. Entsprechend niedriger ist sein Steuersatz", sagt Tom Friess, Chef des Vermögenszentrums in München.

"Steuerstundung begünstigt die Rendite"

Hinzu komme der Zinseszinseffekt: "Die Steuerstundung begünstigt die Rendite." Für Friess ist es ein Rätsel, weshalb so wenige Deutsche sich für die betriebliche Altersvorsorge interessieren. Seit 2002 hat jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch darauf, also die meisten Angestellten und manche Selbstständige. Insgesamt sind das knapp 30 Millionen Arbeitnehmer. Aber nur jeder dritte Berechtigte besitzt eine betriebliche Altersvorsorge.

Natürlich gibt es neben dem sperrigen Namen noch weitere Gründe, warum viele Menschen sich nicht über die Möglichkeiten der Betriebsrente informieren. Einer davon dürfte sein, dass sich alles, was mit ihr zu tun hat, zunächst einmal sehr kompliziert anhört. Allein schon, dass es fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege gibt.

Das Gute ist: Verbraucher müssen sich nicht unbedingt mit den Details quälen. "Für sie zählt eigentlich nur: Habe ich eine Betriebsrente - oder habe ich sie nicht?", sagt Sozialversicherungsexperte Birk von der Universität Bamberg. Über die genaue Ausgestaltung entscheidet nämlich sowieso der Arbeitgeber. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass weniger Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen als bei gewöhnlichen Versicherungsverträgen - schließlich verschafft die Firma dem Versicherer oder der Kasse eine große Anzahl Kunden.

Es ist also der Arbeitgeber, der den Durchführungsweg auswählt, er sucht den Anbieter für eine Versicherung oder einen Fonds aus. Für den Arbeitnehmer ist das praktisch, er muss sich um wenig kümmern. Nur seinen Arbeitgeber danach fragen, das muss er schon. "Sonst verschenkt er Geld", sagt Birk.

Fünf Wege zur Absicherung

Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Mindestverzinsung ist garantiert, die Anlage sicher. Besonders beliebt ist sie bei kleinen und mittleren Firmen. Sie kann mit oder ohne Berufsunfähigkeitspolice und Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.

Pensionskasse: Sie ist eine sogenannte Versorgungseinrichtung, die von mehreren Firmen gemeinsam getragen wird. Die Pensionskasse ist der Direktversicherung ähnlich: Auch hier wird das Geld konservativ und sicher angelegt.

Unterstützungskasse: Dabei handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die für mehrere Firmen die Betriebsrente organisierte. Sie ist frei in der Geldanlage und belässt manchmal einen Teil davon in den beteiligten Firmen.

Pensionsfonds: Wie Pensionskassen sind sie rechtlich selbständige Einrichtungen. Allerdings legen sie ihr Geld anders als diese am Aktienmarkt an. Das ist riskanter, kann aber auch mehr Rendite bringen - je nachdem, wie sich der Aktienmarkt entwickelt. Garantiert ist nur das eingezahlte Kapital.

Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern die Betriebsrente direkt - ohne Umweg über eine Versorgungseinrichtung. Dafür bildet er Rückstellungen. Manchmal wird die Direktzusage auch unmittelbare Versorgungszusage genannt, sie ist meist in größeren Unternehmen zu finden und wird häufig leitenden Angestellten angeboten.

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