Rundfunkfreiheit gestärkt:Karlsruhe rügt Durchsuchung

Eine Polizeibehörde durchsuchte die Redaktion eines Lokalsenders, der Aufnahmen von Telefonaten mit einem ihrer Sprecher veröffentlichte. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt.

Rundfunkfreiheit gestärkt: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Durchsuchung der Redaktionsräume eines Lokalsenders für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Durchsuchung der Redaktionsräume eines Lokalsenders für verfassungswidrig.

(Foto: dapd)

Damit werde gegen gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen, entschied das höchste Gericht nach Angaben vom Mittwoch in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 2020/04).

Die Polizei hatte die Räume eines Lokalsenders durchsucht, der im Jahr 2003 einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demonstration gesendet hatte.

Der Moderator spielte darin Mitschnitte von zwei Telefongesprächen zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einem Mitarbeiter des Senders vor. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein.

Der Polizeisprecher hatte gesagt, dass man keine Aufzeichnung der Telefongespräche vereinbart habe. Das Landgericht hatte die spätere Durchsuchung und Beschlagnahmung von Dokumenten und Notizbüchern als rechtens befunden.

Dem widersprach nun das Verfassungsgericht. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Amtsgericht zurückverwiesen.

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