Mediengesetz in Ungarn:Orbán dämpft Hoffnung auf rasche Änderung

Es hagelt massive Kritik am neuen ungarischen Mediengesetz. Gegenüber EU-Kommissionspräsident Barroso gibt sich Ungarns Premier Orbán zwar versöhnlich, in der Sache aber bleibt er hart.

Im Streit um das neue ungarische Mediengesetzt bemüht sich Ministerpräsident Viktor Orbán um Deeskalation. Gegenüber EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso stellte er Änderungen in Aussicht. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: "Wir sind bereit zu Änderungen, wenn sich in der praktischen Umsetzung zeigt, dass dies notwendig sein sollte", sagte Orbán in Budapest auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Barroso.

Joint session of the Hungarian government and the European Commis

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán bei seinem Treffen mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

(Foto: dpa)

Vor kurzem hatte er noch gefordert, dass auch andere EU-Mitglieder ähnliche Änderungen in ihren Gesetzen vornehmen müssten. In Budapest klang dies nun versöhnlicher. Allerdings habe Orbán gegenüber Barroso erklärt, dass das neue Mediengesetz den europäischen Werten, der Pressefreiheit und der EU-Gesetzgebung entspreche. Nun wolle Ungarn das Ergebnis der Prüfung durch die EU abwarten: "Der Premierminister hat klar gemacht, dass Ergänzungen gemacht werden, sollte die Kommission nach ihrer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass dies nicht für alle Aspekte des Gesetzes gilt", betonte Barroso.

Er rief Ungarn dazu auf, das neue Gesetz so schnell wie möglich der EU-Kommission offiziell mitzuteilen, damit die Prüfung durch die Kommissionsjuristen beginnen könne. Die Prüfung durch die EU-Kommission werde "in voller Objektivität" erfolgen.

Orbán hatte zeitgleich mit dem Inkraftreten des umstrittenen Gesetzes die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Am 19. Januar wird er sein Programm für die nächsten sechs Monate vorstellen. Orbán sagte, er werde sich zwar bemühen, die Spannungen zu entschärfen. Er kündigte allerdings an, dass er mit einer "stürmischen Sitzung" im EU-Parlament rechne.

Die EU-Kommission hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ungarischen Mediengesetzes und prüft, ob es dem europäischen Recht entspricht. Das neue Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten war, ermöglicht staatliche Eingriffe in die Medien. So kann eine Aufsichtsbehörde aus Mitgliedern der regierenden Partei hohe Geldstrafen gegen Presseorgane verhängen.

Bei einem Beharren Ungarns auf das Gesetz hätte die EU zwei Sanktionsmöglichkeiten: Die erste ist das "normale" Vertragsverletzungsverfahren. Dies könnte die Kommission einleiten, sofern sie der Ansicht ist, das Mediengesetz verstoße gegen geltendes EU-Recht.

Sanktionsmöglichkeiten durch die EU

Ungarn ist bereits im Juni 2010 gemeinsam mit elf anderen EU-Staaten gemahnt worden, die 2007 beschlossene Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) umzusetzen. Dies hätte bis Ende 2009 geschehen müssen. Falls das Mediengesetz, vor allem das Verfahren der Zusammensetzung der Kontrollbehörde, auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes gegen die Richtlinie verstößt, könnte das Gericht Ungarn zu einer Änderung des nationalen Gesetzes verurteilen.

Eine gewichtigere Strafmöglichkeit bietet Artikel 7 des Lissabon-Vertrages. Dieser regelt Sanktionen für den Fall, dass ein EU-Land gegen die Grundwerte der Union (beispielsweise Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte) verstößt.

Ein Drittel der EU-Staaten, das Europaparlament oder die Kommission können beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs die Feststellung beantragen, dass eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" dieser Grundwerte durch einen Mitgliedstaat besteht. Diese Feststellung wird mit Vier-Fünftel-Mehrheit vom Rat getroffen, wobei das gemaßregelte Land nicht mitstimmen darf. Dabei richtet der Rat "Empfehlungen" an das fragliche Land. Reagiert dieses Land nicht darauf, so kann der Rat nach Anhörung des (nicht stimmberechtigten) Sünders einstimmig feststellen, dass "eine schwere und anhaltende Verletzung"der Grundwerte vorliegt. Er kann dann mit qualifizierter Mehrheit Rechte des betreffenden Landes aussetzen, auch dessen Stimmrechte.

Etwas Ähnliches hat die EU bisher lediglich im Jahr 2000 nach der Regierungsbeteiligung der FPÖ von Jörg Haider in Österreich beschlossen: Damals wurden allerdings nicht unter Berufung auf EU-Recht, sondern als Einzelentscheidungen der anderen 14 EU-Mitglieder die bilateralen Kontakte zur Regierung in Wien eingefroren.

Ob es tatsächlich zu einem Verfahren gemäß Artikel 7 des EU-Vertrages kommt, ist völlig ungewiss. Bisher gibt es keinen Präzedenzfall für eine "schwere und anhaltende Verletzung" der Grundwerte. Im Europaparlament wollen Sozialdemokraten, Liberale und Grüne Maßnahmen gegen Ungarn fordern, sind aber von der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beginn eines förmlichen Verfahrens nach Artikel 7 weit entfernt.

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