Sicherungsverwahrung: Reaktionen:"Ich lasse keinen raus"

Manchem CDU-Politiker ist das Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichts zur deutschen Sicherungsverwahrung gar nicht recht. Niedersachsens Justizminister Busemann warnt, dass manche Verbrecher nicht resozialisiert werden könnten - und will stur bleiben.

Nach der erneuten Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland kritisieren Unionspolitiker das Urteil. Sie weisen die Meinung des Gerichts zurück, die Praxis sei menschenrechtswidrig, und wollen keine Konsequenzen aus der Straßburger Entscheidung ziehen.

Busemann

Kritisiert das Straßburger Urteil zur Sicherungsverwahrung: Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).

(Foto: picture alliance / dpa)

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte in der Berliner Zeitung, die Straßburger Rüge werde auf die zehn Sicherungsverwahrten in seinem Bundesland keine Auswirkungen haben: "Der Niedersachse bleibt stur. Ich lasse keinen raus." Der Bundesgerichtshof habe schließlich erst im vergangenen November entschieden, dass ein früheres Urteil des Straßburger Gerichts keine Entlassungsautomatik beinhalte.

Busemann forderte das Bundesverfassungsgericht auf, das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich grundsätzlich zu klären. "Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht", sagte er. Die Justiz müsse wissen, ob die Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelte oder die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Richter hatten im Jahre 2004 geurteilt, dass die damals mögliche nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Straßburger Richter sind anderer Meinung, wie das Urteil vom Donnerstag zeigt.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), nannte die Entscheidung problematisch. Er teile die Kritik der Richter nicht. "Wir haben bereits mit der neuen umfassenden gesetzlichen Regelung der Sicherungsverwahrung auf die Rechtsauffassung der europäischen Richter reagiert", sagte Bosbach den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Über die neue Regelung zur sogenannten Sicherungsunterbringung hinaus sehe er "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf".

Schließlich betreffe die Rüge aus Straßburg in einem Fall einen Sexualstraftäter, der in der Haft jede Therapie abgelehnt habe und dem Gutachter bescheinigt hätten, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, sagte Bosbach. Er habe großes Verständnis für die Sorgen vieler Menschen vor entlassenen Straftätern. "Wir können leider nicht davon ausgehen, dass jeder Gewaltverbrecher resozialisierbar ist, wenn sich der Staat mit der Resozialisierung nur genug Mühe gibt", sagte er. Es werde immer einige Täter geben, die eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit seien.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fühlt sich im Gegensatz zu Busemann und Bosbach bestärkt in ihrer Meinung, die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher sei ein "untaugliches Instrument". Zu Recht habe das Gericht nun die vielen "Reparaturarbeiten" an der Sicherungsverwahrung gerügt. Bisher habe sie "nicht mehr Sicherheit geschaffen und zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen", sagte die Ministerin zum Straßburger Urteil.

Nun sei es Sache deutscher Gerichte, "die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen", so Leutheusser-Schnarrenberger. Durch die Gesetzesänderung vom Sommer 2010 werde es in Zukunft auch keine sich widersprechenden Urteile verschiedener Oberlandesgerichte geben, die das europäische Menschenrechtsgericht irritieren könnten.

Der Vorsitzende der Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, erinnerte daran, dass auch Täter Rechte haben. Die Bevölkerung könne nicht hundertprozentig vor Gewalttätern geschützt werden. "Es bleiben Risiken, die in einer Abwägung der Rechte der Betroffenen mit dem Sicherheitsanspruch der Bevölkerung hingenommen werden müssen", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: