Klage wegen Diskriminierung:Gleicher Kampf, neue Runde

Keine Beförderung für Schwangere? Eine Managerin von Sony BMG verlangt vor Gericht Schadensersatz, weil ein Kollege die Stelle des Chefs bekam - als sie schwanger war. Jetzt muss der Fall neu untersucht werden.

Sie fühlte sich als Schwangere bei einer Beförderung übergangen und klagte: Jetzt geht der Rechtsstreit zwischen einer früheren Abteilungsleiterin und der Plattenfirma Sony BMG in eine neue Runde. Das Bundesarbeitsgericht verwies den Fall aufgrund von Rechtsfehlern erneut an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Barbara Steinhagen verklagt Sony BMG wegen Diskriminierung auf Schadensersatz. (Foto: privat)

Allerdings muss sich nun eine andere Kammer mit der Klage befassen. Die frühere Managerin verlangt Schadenersatz von dem Unternehmen, da sie sich als Frau diskriminiert sieht. Ihrer Ansicht nach wurde sie nicht befördert, weil sie zu dem damaligen Zeitpunkt schwanger war.

Die Stelle bekam ein männlicher Bewerber. Die Entscheidung sei ihr mit Hinweis auf ihre familiäre Situation mitgeteilt worden, argumentiert sie. Ihre Klage hatte das Bundesarbeitsgericht bereits 2008 auf dem Tisch. Auch damals sahen die obersten Arbeitsrichter den Fall nicht ausreichend bewertet und gaben ihn deshalb an das Landesarbeitsgericht zurück. Die Richter in der zweiten Instanz hatten die Klage der Frau abgewiesen, während sie am Arbeitsgericht Erfolg hatte.

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