Jobcenter:Schwanger? Kein Grund, zu Hause zu bleiben

Sie erwartet ein Kind und hat gesundheitliche Probleme - trotzdem soll eine Hartz-IV-Empfängerin ihren Ein-Euro Job in der Großküche antreten. Von Ausnahmen halten Jobcenter wenig.

Thomas Öchsner

Marina Pialek ist kein Mensch, der sich vor der Arbeit drücken will. Als sie nach ihrer Ausbildung zur Köchin arbeitslos wurde, war sie mit dem Angebot des Jobcenters sofort einverstanden. Pialek sollte in einer Passauer Großküche arbeiten - für 1,50 Euro in der Stunde. Ein sogenannter Ein-Euro-Job, wie er Hartz-IV-Empfängern häufig angeboten wird. Doch dann wurde die 21-Jährige schwanger, und damit begann eine Odyssee durch den deutschen Sozialstaat, die damit endete, dass sie vom Jobcenter keinen Cent mehr zum Leben bekam.

Laut von der Leyen wieder mehr Geburten in Deutschland

Schwanger in der Großküche: Jobcenter erwarten von Hartz IV-Empfängerinnen vollen Einsatz.

(Foto: ag.dpa)

In Deutschland gibt es zehntausende schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Für sie ist maßgebend, was auch für andere werdende Mütter gilt: Bis zum Mutterschutz sechs Wochen vor dem Geburtstermin gelten sie als prinzipiell arbeitsfähig. Für die Bundesagentur für Arbeit heißt das: "Wir wollen auch Schwangere für den Arbeitsmarkt aktivieren", sagt eine Sprecherin der Behörde.

In vielen Jobcentern scheint dabei aber einiges schief zu laufen. Das geht zumindest aus einer Umfrage hervor, die die Stiftung "Mutter und Kind" in Nordrhein-Westfalen vorlegte. Danach hat es bei 5600 von 14.300 beratenen Schwangeren "Klärungsbedarf mit den Jobcentern" gegeben.

Die Mängelliste umfasst drei Punkte: "Die Anträge werden zu zögerlich bearbeitet, was gerade für Schwangere schwierig ist, weil sie finanzielle Sicherheit brauchen", kritisiert der Chef der Stiftung, Peter Hoffstadt. Es fehle den Mitarbeitern in den Jobcentern an Sachkenntnis, was dazu führe, dass sie manchmal Leistungen den Betroffenen vorenthielten. Außerdem gebe es Betreuer, die mit den werdenden Müttern "zu respektlos" umgehen. Schalte sich eine Schwangerschaftsberatungsstelle ein, ließen sich die Probleme aber in fast allen Fällen lösen, sagt Hoffstadt.

Maria Pialek scheint ein besonders krasser Fall zu sein: Sie bekam während ihrer Schwangerschaft Blutungen, hatte Angst, ihr Kind zu verlieren, und trat den Dienst in der Großküche nie an, weil sie krank geschrieben wurde. Weil sie es aber versäumte, dem Jobcenter für zwei Wochen eine Krankmeldung vom Arzt vorzulegen, sperrte das Amt für drei Monate die Regelleistung, das Geld für die Miete und die Schwangerschaftszulage. Sie bekam einen Essensgutschein in Höhe von 135 Euro, sonst nichts.

"Ich habe mich schon sehr im Stich gelassen gefühlt", sagt die junge Frau. Inzwischen hat das Jobcenter seine Sanktion auf sechs Wochen verkürzt. Doch selbst in der Bundesagentur heißt es: Hier habe es "an Fingerspitzengefühl gefehlt". Abgesehen davon hätte Pialek als Schwangere in der Großküche wohl nicht arbeiten dürfen. Schwere körperliche Tätigkeiten sind für werdende Mütter verboten.

Das Erwerbslosenforum Deutschland hat bereits mehrere Fälle gesammelt, in denen Jobcenter schwangeren Hartz-IV-Bezieherinnen die Grundsicherung zu 100 Prozent gestrichen hat. Das Forum hat in einem Brief Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die Bundesagentur aufgefordert, auf Sanktionen gegen werdende Mütter generell zu verzichten. So sieht es auch Linken-Chef Klaus Ernst, der die Bundesregierung zu dem Thema befragte: "Das Ministerium muss kurzfristig per Weisung klarstellen, dass bei schwangeren Erwerbslosen immer der Schutz des ungeborenen Lebens Vorrang hat."

Das Arbeitsministerium sieht dies allerdings anders: Eine Schwangerschaft mache es nicht grundsätzlich unzumutbar, an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Außerdem komme es zu einer vollständigen Leistungskürzung nur, wenn der Hilfebedürftige wiederholt zumutbare Tätigkeiten oder Eingliederungsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ablehne. Zu berücksichtigen seien die "Umstände des Einzelfalls". Bei Maria Pialek ging dies offensichtlich daneben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: