Urteil im Westergaard-Prozess:Terror mit der Axt

Am Tathergang gibt es kaum Zweifel, verhandelt wurden die Absichten und Motive - nun urteilt ein Gericht: Das Attentat auf den Mohammed-Karikaturisten Westergaard war ein Terrorakt.

Gunnar Herrmann, Stockholm

Die Axtattacke auf den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard war ein Terrorakt. Das hat das Gericht in jütländischen Aarhus am Donnerstag entschieden. Es verurteilte den 29-jährigen Angeklagten außerdem wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und folgt damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte vor Gericht bestritten, dass er Kurt Westergaard bei seinem Angriff am 1. Januar 2010 töten wollte. Sein Anwalt Niels Christian Strauss plädierte darum in allen wesentlichen Anklagepunkten auf unschuldig. Es wird erwartet, dass er nun in Berufung geht.

Kurt Westergaard

Der dänische Karikaturist Kurt Westergaard an seinem Arbeitsplatz.

(Foto: AFP)

Der 29-Jährige war am Neujahrstag vergangenen Jahres mit einer Axt und einem Messer bewaffnet ins Westergaards Wohnzimmer eingedrungen. Der Karikaturist wurde durch seine Zeichnung des Propheten Mohammed mit einer Bombe als Turban weltweit bekannt. Sie war im Herbst 2005 zusammen mit elf anderen Karikaturen in der Zeitung Jyllands-Posten erschienen, was damals blutige Proteste in mehreren muslimischen Staaten auslöste.

Westergaard erhielt seitdem mehrfach Morddrohungen und lebt unter Polizeischutz. In seinem Reihenhaus hat er das Badezimmer zu einem Schutzraum mit besonders massiver Tür umgebaut. Dorthin flüchtete er sich am 1. Januar 2010. Der 29-Jährige Attentäter hieb 20 Mal auf die Tür ein und zerstörte einen Teil der Wohnzimmereinrichtung. Bei seiner Flucht warf er die Axt nach einem Polizisten - was das Gericht nun als zweiten Totschlagsversuch wertete. Die Beamten schossen dem Somalier vor Westergaards Haus ins Bein und nahmen ihn fest. Der Zeichner und seine fünfjährige Enkeltochter - die während des Angriffs mit einem Gipsbein auf der Wohnzimmercouch lag - blieben unversehrt.

Am Tathergang gibt es kaum Zweifel, verhandelt wurde bei dem acht Tage dauernden Prozess in Aarhus vor allem über die Absichten und Motive des Täters. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Angriff als Terrorakt zu werten sei. Ja, meinte Staatsanwältin Kristen Dyrman. Sie legte Abhörprotokolle des dänischen Geheimdienstes PET vor, die belegen sollten, dass der 29-Jährige sich auf einen Märtyrertod vorbereitete und Kontakte zu somalischen Al-Qaida-Ablegern pflegte.

Der PET hatte den Angeklagten bereits seit Oktober 2009 im Visier, unter anderem weil er sich bei Reisen nach Somalia und Kenia verdächtig verhalten hatte. Den Abhörprotokollen zufolge besuchte der Angeklagte vor dem Attentat regelmäßig Internetseiten von Terrororganisationen. Außerdem deutete er in Telefongesprächen mit seiner Frau an, er werde vielleicht nicht immer für sie sorgen können.

Unruhe und Chaos

Belastend waren auch die Aussagen der Krankhausmitarbeiter, die den Attentäter nach dem missglückten Anschlag versorgt hatten. Den Ärzten zufolge war der Mann an jenem Abend am ganzen Körper rasiert und roch stark nach Parfüm. Experten zufolge deutet dies darauf hin, dass er vor dem Angriff ein Reinigungsritual durchgeführt hatte, das typisch für islamistische Selbstmordattentäter ist.

In ihrem Plädoyer argumentierte Staatsanwältin Dyrman schließlich, die Axtattacke habe sich nicht allein gegen Westergaard sondern gegen die Gesellschaft gerichtet - dieser Umstand ist entscheidend für eine Verurteilung nach dem Terrorparagraphen. Der Angriff habe "einen Widerhall" erzeugen sollen, "nicht nur in Dänemark, sondern in der ganzen Welt", sagte sie. Der 29-Jährigen habe versucht "Unruhe und Chaos in der Gesellschaft zu schaffen". Gestützt wurde die Anklage auch von Westergaard selber, der im Zeugenstand sagte, der Mann sei in sein Wohnzimmer gestürmt "wie ein heiliger Krieger". Er habe keinen Zweifel daran, dass er ihn habe töten wollen, sagte der Zeichner.

Die Verteidigung bekannte sich dagegen nur in den Anklagepunkten Hausfriedensbruch und illegaler Waffenbesitz für schuldig. Der Angeklagte versicherte: "Ich wollte Westergaard nichts tun. Ich wollte ihm nur Angst einjagen." Zum dem Angriff habe er sich spontan entschlossen, weil er sich über eine Fernsehinterview mit Westergaard geärgert habe.

Den Besuch von Al-Qaida-Webseiten erklärte er mit allgemeinem Interesse an seinem früheren Heimatland, das er als 14-Jähriger in Richtung Dänemark verlassen hatte. Die Ganzkörperrasur und das Parfüm seien Teil seiner täglichen Körperhygiene. Nach Ansicht der Verteidigung ist die Terroranklage haltlos. "Hat die Tat die Bevölkerung verängstigt? Hat sie Dänemark beschädigt? Nein", sagte Anwalt Strauss in seinem Plädoyer. Auch für eine Tötungsabsicht seines Mandanten gebe es keine Beweise. "Wir wissen ja nicht, was geschehen wäre, wenn die Tür nicht gehalten hätte."

Das Strafmaß wollen die Richter erst am Freitag bekanntgeben. Straftaten nach dem Terrorpragraphen werden Dänemark mit bis zu lebenslänglichen Freiheitstrafen geahndet. Da der 29-Jährige somalischer Staatsbürger ist, könnte er überdies abgeschoben werden.

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