Schicksal von Komapatienten:Gefangen im Leben

Vielen Komapatienten in Deutschland wird ein würdiger Tod verweigert. Sie werden am Leben erhalten - gegen den eigenen Willen, gegen den Wunsch der Familie und gegen das Gesetz.

Charlotte Frank

Nach ihrem schweren Unfall wurde die Frau gefunden und hat überlebt, jedenfalls körperlich. Sie selbst weiß nichts von ihrem geretteten Leben. Seit 22 Jahren liegt sie im Koma, in einem Pflegeheim der Diakonie in Hessen, künstlich ernährt durch Sonden und Maschinen. Bis sich vergangene Woche ihre Betreuer durchsetzen konnten: Nun sind die Apparate abgestellt, die 68-Jährige wird nur noch palliativ versorgt, langsam stirbt sie.

Auseinandersetzung um Wachkoma-Patientin Terri Schiavo in den USA, 2005

Im Fall der berühmtesten Komapatientin der USA, Terri Schiavo, stritten Ehemann und Eltern jahrelang über den Willen der Patientin. 2005 entschied schließlich ein Gericht, dass Terri Schiavo sterben darf.

(Foto: dpa/dpaweb)

Damit ihr das nach mehr als zwei Jahrzehnten gewährt werden konnte, musste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden: Wolfgang Putz. Es gibt in Deutschland bis zu 40.000 langjährige Komapatienten wie die Frau aus Hessen, schätzt Putz. Ein großer Teil von ihnen wird unrechtmäßig, also gegen ihren Willen, am Leben gehalten: "Oft geschieht das aus weltanschaulichen Gründen oder aus Empathie, aber meistens, weil sich keiner traut, den Zustand zu beenden", sagt Putz.

Angehörige kennen ihre Rechte immer besser

Viele dieser "Altfälle" werden nun zum Problem: Einerseits tun sich Ärzte und Pfleger oft schwer, die Maschinen abzustellen, je länger diese einen Mensch schon am Leben halten. Andererseits kennen Angehörige ihre Rechte immer besser - vor allem seit 2009.

Damals wurde im Patientenverfügungs-Gesetz festgehalten, was zuvor schon der Bundesgerichtshof entschieden hatte: Können Menschen sich nicht mehr äußern, ist ihr schriftlich festgehaltener Wille bindend. Liegt keine Patientenverfügung vor, gelten mündlich geäußerte Behandlungswünsche; und wurden auch die nie explizit ausgesprochen, muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden.

Patientenschützer beobachten, dass vor allem Patientenverfügungen jüngeren Datums gut angenommen und konsequent durchgesetzt werden. "Viele Heime fördern es sogar, dass ihre Bewohner Patientenverfügungen verfassen", sagt der Neusser Pflege-Experte Werner Schell. Meist werde schon beim Einzug gefragt, ob eine Verfügung vorliege.

Diejenigen aber, die vor vielen Jahren ihr Bewusstsein verloren, hat keiner gefragt. Doch die meisten von ihnen hatten mit Freunden und Verwandten über ihre Vorstellung von Leben und Tod gesprochen. Und weil das Patientenverfügungs-Gesetz nicht festlegt, wie aktuell der mündlich geäußerte Wille sein muss, sind diese Vorstellungen bis heute rechtlich bindend.

"Unser Haus ist dem Leben verpflichtet"

Die Patientin aus Hessen zum Beispiel war Ärztin. Sie wusste um die Möglichkeiten der Medizin und wusste, welche davon sie nie beanspruchen wollte. Doch vor 22 Jahren war die Rechtslage noch unklar, also akzeptierten ihre Angehörigen trotzdem die Maschinen. Erst als sie erfuhren, dass das rechtswidrig ist, wandten sie sich an Putz.

"Die Argumente in solchen Situationen sind immer gleich", sagt der Anwalt. "Warum ausgerechnet jetzt?", laute eine typische Frage oder: "Warum sollte der Patient nach so vielen Jahren seinen Willen geändert haben?" Oft auch: "Unser Haus ist dem Leben verpflichtet."

Der Anwalt eines Heims in Marburg verstieg sich kürzlich sogar dazu, auf das Gewohnheitsrecht zu verweisen, als Putz sich dafür einsetzte, eine Patientin nach 15 Jahren im Koma sterben zu lassen. Dann warf er Putz auch noch Euthanasie vor. "Dabei hat die Frau eine perfekt formulierte Patientenverfügung", sagt der. Sie hat darin beschrieben, wer ihr Pferd bekommen solle, dass sie keinen Pfarrer am Grab wünsche und wie sie nie enden wolle. Genau so endet sie nun aber.

Es ist ein Lebensende seit 15 Jahren, es ist gegen den Willen der Patientin, gegen den Wunsch ihrer Familie - und inzwischen auch gegen das Gesetz.

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