Betrug per Telefon:Ganz üble Nummern

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Eine Studie des Bundesjustizministerums zeigt: Betrügereien am Telefon werden häufiger und die Methoden dreister. Meistens kommen die kriminellen Anrufer ungeschoren davon - die Justiz ist machtlos.

Daniela Kuhr

Jeder kennt diese Anrufe. Eine freundliche Stimme meldet sich am Telefon und verspricht, man habe gewonnen - ein Auto, Geld oder was auch immer. Es müsse nur noch eine Nummer gewählt werden. Die aber beginnt mit 0900 oder 0137. Denn nur so wird das Ganze für den Angerufenen teuer - und für den Anrufer zu einem lukrativen Geschäftsmodell. Telefonbetrug nennt man das. Und er kommt immer häufiger vor. Das geht aus einem Bericht des Bundesjustizministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Kriminelle Gewinnspiel-Anbieter suggerieren dem Angerufenen beispielsweise, er könne sich ein Sonderkündigungsrecht erkaufen - wenn er noch dreimal mitspiele. (Foto: AP)

Das 31-seitige Schreiben zeigt: Kriminelle Telefonbetrüger haben in Deutschland leichtes Spiel. In zwei von drei Fällen stellen Staatsanwälte ihre Ermittlungen ein, weil sie den Täter nicht ausfindig machen können. In einem weiteren "Zehntel bis Fünftel" der Fälle kann der Tathergang nicht ermittelt werden. Der Bericht beruht auf einer Umfrage des Ministeriums bei der Bundesnetzagentur, den Bundesländern sowie bei Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden im Zeitraum von September 2009 bis Juni 2010.

Insgesamt haben sich in den zehn Monaten knapp 100.000 Verbraucher beschwert. Dabei ging es um unerlaubte Werbung, zum Teil mit unterdrückter Nummer, sowie um betrügerische Anrufe. Während die reinen Werbeanrufe offenbar seltener werden, nehmen betrügerische Telefonate zu.

Der Untersuchung zufolge dürfte es sich mittlerweile "um ein Massenphänomen handeln". Dennoch seien Strafanzeigen "eher selten und Verurteilungen noch seltener". Als möglichen Grund nennt das Ministerium, dass die Täter oft vom Ausland aus agierten und sich organisierter krimineller Strukturen bedienten. Häufig würden die Unternehmen nur über eine Postfachadresse verfügen. Das Ermitteln von Kontoinhabern führe oft nur zu Inkassofirmen. "Auch Provider konnten mangels Speicherung beweiskräftiger Verbindungsdaten kaum zur Ermittlung von Tätern beitragen", so der Bericht.

Um die Hintermänner öfter zur Rechenschaft zu ziehen, plädiert der FDP-Verbraucherschutzexperte Erik Schweickert für eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft: "Sie könnte solchen Fällen gesammelt nachgehen, der Bundesnetzagentur ein zentraler Ansprechpartner sein und intensiver als bisher die Strafverfolgung in eine Hand nehmen."

Am häufigsten wird mit Gewinnspielen betrogen

Wie der Bericht zeigt, finden die meisten Betrügereien im Zusammenhang mit Gewinnspielen statt. Dabei wählen die Täter immer dreistere Methoden. So wird dem Verbraucher etwa vorgegaukelt, er könne sich ein Sonderkündigungsrecht für einen Gewinnspielvertrag erkaufen, wenn er noch dreimal mitspiele. Andernfalls verlängere sich der Vertrag um ein Jahr.

Andere Täter wiederum geben sich als Verbraucherschützer aus und legen dem Angerufenen nahe, "sich durch die Teilnahme an einem Verbraucherschutzprogramm gegen belästigende Gewinnspielanrufe oder Kontenabbuchungen durch Gewinnspielunternehmen schützen zu lassen".

Mit der Untersuchung wollte das Justizministerium auswerten, ob die bisherigen Gesetze zum Schutz der Verbraucher wirken. Das Ergebnis: Bei Telefonbetrug hapert es nicht am Gesetz, sondern an der Strafverfolgung. Das Problem unerwünschter Telefonwerbung dagegen scheint kleiner zu werden. Der Bericht führt das auf eine Gesetzesreform vom Sommer 2009 zurück. Seither darf die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn Firmen Verbraucher gegen deren Willen zu Werbezwecken anrufen.

© SZ vom 26.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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