Freising: Schlägerei in Disco:Bierflasche wird zur Waffe

Lesezeit: 1 min

Nach zehn Halben Bier schlägt ein 18-Jähriger in der Disco zu. Jetzt muss er Sozialdienst ableisten und zu einem Suchtberater.

Peter Becker

"Ich hatte ein bisschen was getrunken", sagt ein 18-Jähriger kleinlaut zu Jugendrichter Bruno Schätz. Als "Bisschen" bezeichnet der junge Mann etwa zehn Halbe Bier, die er bei einer Saisonabschluss-Feier und in einer Oberhaindlfinger Diskothek getrunken hat. Übermütig tanzte er dort einen etwa Gleichaltrigen an. "So wie man ein Mädchen antanzt", erklärt er dem Jugendrichter. Sein Gegenüber empfand das als Provokation und bezeichnete ihn als "Schwuchtel".

Verheerende Wirkung von zu viel Alkohol: Nach zehn Halben Bier verprügelt ein 18-Jähriger einen Gleichaltrigen mit einer Bierflasche und verletzt ihn schwer. Jetzt muss der Täter zu einem Suchtberater. (Foto: dapd)

Angeblich soll der Beleidigte anschließend zuerst zugeschlagen haben. Der Beschuldigte schlug reflexartig zurück. Dabei hatte er in seiner rechten Hand eine Flasche Bier, mit der er seinen Kontrahenten im Gesicht traf. Von Jugendrichter Bruno Schätz wurde er deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung zu 60 Stunden Sozialdienst und drei Beratungsstunden wegen seines Alkoholkonsums verurteilt.

Vor einem Freizeitarrest, einem Wochenende in Haft, bewahrte den einschlägig vorbestraften jungen Mann nur sein weiteres Verhalten. Offenbar über sich selbst erschrocken, entschuldigte er sich gleich bei dem im Gesicht blutenden jungen Mann. Er gab ihm seine Handynummer und bot ihm sofort ein Schmerzensgeld an. Das Opfer der Attacke akzeptierte sowohl die Entschuldigung, als auch die 400 Euro, die ihm der Täter später anbot. Aus Sicht des 18-Jährigen habe es sich um "Notwehr" gehandelt. "Natürlich darf ich nicht mit der Flasche zuschlagen", zeigt er sich einsichtsvoll.

"Ein Arrest stand im Raum", macht ihm Jugendrichter Bruno Schätz klar. Den hatte der Staatsanwalt gefordert. Schließlich gehe nicht jeder Schlag mit einer Bierflasche so glimpflich ab. Es könne jemand auf einem Auge erblinden oder sogar zu Tode kommen, erklärt Schätz. Rechtsanwalt Robert Alavi hätte einen Freizeitarrest als überzogen empfunden. "Er hat sich entschuldigt und Geld gezahlt", sagt er. Alavi sagt, sein Mandant habe sich sich auch eine besondere Art von Buße ausgedacht. "Er will den Rufbus fahren und so sein Freizeitverhalten einbremsen", erklärt der Verteidiger.

Jugendrichter Schätz ist damit einverstanden. Er macht dem Jugendlichen zur Auflage, mindestens vier Monate lang als Fahrer des Rufbusses tätig zu sein und dies auch zu dokumentieren. Da müsse er nüchtern bleiben und habe Gelegenheit zu studieren, wie sich seine alkoholisierten Altersgenossen aufführen. "Der Alkohol scheint das Hauptproblem zu sein", analysiert der Staatsanwalt. Deshalb erhält der 18-Jährige drei Beratungsgespräche als Auflage. Jugendrichter Schätz schärft ihm zum Abschied ein, sich aus Schlägereien herauszuhalten. "Passiert noch einmal was, geht es anders aus", warnt er.

© SZ vom 28.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: