Anzeigen gegen Guttenberg:"Mit Glück kommt er aus der Sache raus"

Etwa 100 Strafanzeigen sind in der Causa Guttenberg eingegangen. Die Staatsanwaltschaft in Hof hat ein Verfahren eingeleitet. Doch die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Justiz Milde zeigt.

Tanjev Schultz

Die Wissenschaft hat ihr Urteil über Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bereits gefällt. Den Doktortitel ist er längst los. Und jetzt kommen die Gutachter der Universität Bayreuth auch noch zu dem Schluss, dass Guttenberg mit Absicht gehandelt haben muss und sein Plagiat kein Versehen gewesen sein kann. Nun kann Guttenberg nur noch hoffen, dass Staatsanwälte und Richter mehr Milde zeigen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Das Urheberrecht ist nicht übermäßig streng.

Guttenberg soll bei Doktorarbeit abgeschrieben haben

Könnte mit einigen Entschuldigungen davonkommen: Karl-Theodor zu Guttenberg.

(Foto: dpa)

Experten halten es für möglich, dass das Verfahren, das die Staatsanwaltschaft in Hof gegen Guttenberg eingeleitet hat, in ein paar Monaten eingestellt wird. "Wenn er Glück hat, kommt er aus der Sache raus, ohne dass ihm etwas passiert", sagt ein Jurist, der mit dem Fall vertraut ist. Ermöglichen könnte das Paragraph 153a der Strafprozessordnung, der es erlaubt, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten und dem Beschuldigten lediglich Auflagen zu erteilen, beispielsweise eine Entschuldigung und Geldzahlung an Betroffene oder an gemeinnützige Organisationen. Im Falle Guttenbergs wäre denkbar, dass er sich persönlich bei den Autoren entschuldigt, bei denen er abgeschrieben hat, vielleicht noch verbunden mit einer kleinen Entschädigung.

Bisher hat offenbar keiner der Autoren eine Anzeige gegen Guttenberg gestellt. Die Schweizer Publizistin Klara Obermüller beispielsweise war zwar verärgert, als sie erfuhr, dass Guttenberg einen ihrer Texte wörtlich und ohne Quellenangabe verwendet hatte. Aber rechtliche Schritte? Die konnte sie sich dann doch nicht vorstellen. Und so reagierten auch andere, bei denen Guttenberg sich bedient hatte. Zwar liegen der Staatsanwaltschaft etwa 100 Strafanzeigen vor. Sie stammen aber von Bürgern, die nicht direkt betroffen, sondern einfach empört sind über das Vorgehen des Politikers.

Die bayerische Justiz, berichtet der Spiegel, sei derzeit auf der Suche nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil "kein öffentliche Interesse" bestand. Das bayerische Justizministerium habe den Verdacht der Einflussnahme auf die Ermittlungen zurückgewiesen. Der Hintergrund: Wenn kein betroffener Autor gegen den Plagiator klagt, können Ermittler den Fall nur aufrollen, wenn sie sich auf ein öffentliche Interesse berufen. Dieses besteht aus juristischer Sicht etwa dann, wenn ein "erheblicher Schaden droht oder eingetreten ist". Guttenbergs Anwälte könnten argumentieren, dass ein möglicher Schaden bereits abgewendet worden sei, indem Guttenberg erstens seinen Doktorgrad verloren hat und zweitens von seinen politischen Ämtern zurückgetreten ist.

Sollte sich Guttenberg am Ende doch noch vor Gericht rechtfertigen müssen, könnte er nach Paragraph 106 des Urheberrechtsgesetzes bestraft werden. Auf die "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" steht dort eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Ins Gefängnis kommt man freilich nicht so schnell - erst recht nicht, wenn man keine Vorstrafen hat. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 229 Personen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt. Nur ein gutes Dutzend erhielt eine Freiheitsstrafe.

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