Kritik von Forschern und Gewerkschaften:Ärger im Land der Minijobber

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Minijobs boomen: In Deutschland werden inzwischen 7,3 Millionen Menschen geringfügig entlohnt. Doch Gewerkschafter und Forscher warnen vor der Niedriglohnfalle. Die Arbeitnehmerrechte der Minijobber würden häufig unterlaufen, ein Übergang auf eine Vollzeitstelle gelinge selten.

Thomas Öchsner, Berlin

Sie sind Teil des deutschen Jobwunders, und von Jahr zu Jahr werden es mehr: In Deutschland gibt es einen Boom der Minijobs. Immer mehr Menschen gelten offiziell als "geringfügig entlohnte Beschäftigte". Sie verdienen nicht mehr als 400 Euro und müssen keine Steuern und Sozialbeiträge abführen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte Ende September 2010 gut 7,3 Millionen Mini-Jobber. Das sind fast 1,6 Millionen mehr als 2003, damals lockerte die rot-grüne Bundesregierung die Regeln für diese Beschäftigungsform. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften beobachten den Ausbau der 400-Euro-Jobs jedoch mit Sorge. Sie warnen vor Missbrauch oder kritisieren staatliche "Fehlanreize".

Im Hotel- und Gastgewerbe gibt es besonders viele Minijobber: Zwischen den Jahren 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Nebenjobber dort um fast 500 Prozent erhöht. (Foto: ddp)

Die jüngsten Zahlen der Nürnberger BA sind eindeutig: Jedes vierte Beschäftigungsverhältnis ist inzwischen ein geringfügiges. Knapp fünf Millionen arbeiten ausschließlich als Minijobber. Mehr als zwei Millionen haben schon eine Stelle - und verdienen zusätzlich bis zu 400Euro im Monat dazu. Bei diesen Nebenjobbern ist der Anstieg besonders stark, ihre Zahl hat seit 2003 um mehr als eine Million zugenommen.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sieht darin eine "gravierende Fehlentwicklung". Der Staat stelle "ohne sachlichen Grund" Nebenjobber von Sozialbeiträgen und Steuern frei. Zugleich habe sich selbst während der Wirtschaftskrise die Zahl der ausschließlich als Minijobber tätigen Arbeitnehmer weiter erhöht. "Ein Übergang auf eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle mit mehr Stunden gelingt aber selten", sagt WSI-Arbeitsmarktforscher Alexander Herzog-Stein.

Aus den Zahlen der Bundesagentur geht hervor, dass vor allem im Groß- und Einzelhandel, in Restaurants und Hotels sowie im Gesundheits- und Sozialwesen die 400-Euro-Jobs weit verbreitet sind. Im Hotel- und Gastgewerbe hat sich zwischen 2000 und 2008 die Zahl der Nebenjobber um fast 500 Prozent erhöht. "Fast jeder zweite Arbeitsplatz in der Gastronomie ist inzwischen ein Minijob. Eine ähnliche Relation gibt es auch in der Gebäudereinigung", heißt es in einer neuen Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen für das Wirtschaftsministerium von Thüringen.

Die Forscher haben dabei ein großes Problem ausgemacht: Auch wenn gesetzlich festgelegt ist, dass für Minijobber die gleichen Arbeitnehmerrechte gelten wie für vergleichbare andere Beschäftigte, wird dies häufig unterlaufen: "Die Beschäftigten wissen vielfach nicht, welche Ansprüche sie haben, oder sie trauen sich nicht, diese einzufordern." So bekämen im sächsischen Einzelhandel Minijobber "zum Teil nur die Hälfte des Tariflohns, üblicherweise kein Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Die Bezahlung sehr geringer Stundenlöhne sei dabei durch die Aufhebung der Arbeitszeitgrenze von zuvor 15 Wochenstunden begünstigt worden.

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sagt: "Die Minijobs haben sich als Irrweg erwiesen." Für viele Arbeitssuchende seien sie "eher eine Falle im Niedriglohnsektor als eine Hilfe". Vor allem für Frauen hätten sich durch die Aufteilung von Arbeitsplätzen in Minijobs die Eingliederungschancen verschlechtert. "Minijobs werden zudem missbraucht, um Schwarzarbeit zu verschleiern." Bei der Kontrolle ließe sich nicht feststellen, ob über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zusätzlich schwarzgearbeitet werde.

Dieses Problem gibt es auch bei den etwa 700.000 Hartz-IV-Empfängern mit Minijob. Sie dürfen von den 400 Euro 160Euro behalten. Um nachzuweisen, dass einer von ihnen tatsächlich mehr oder gar voll arbeitet, fehle es in den Jobcentern aber an Personal, sagt der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert bei den Regeln für die Verdienstanrechnung "massive Fehlanreize". Weil der Staat kleine Erwerbseinkommen begünstige, "ist es attraktiv, Hartz IV nur mit einem geringen legalen Hinzuverdienst zu kombinieren, statt zügig einen Vollzeitjob zu suchen", sagt ein BDA-Sprecher. Auch Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands "Die Familienunternehmer", hält dies für falsch. "Ein Arbeitsloser erhält aus der Kombination Hartz IV plus Minijob einen höheren Lohn pro Stunde als mit einer Vollzeittätigkeit, die mit 1300 Euro brutto vergütet wird." Auch er fordert die Regierung auf, die Fehlanreize zu beseitigen. Bei der jüngsten Reform der Hinzuverdienstregeln 2010 hatte die Koalition hier aber nichts geändert.

© SZ vom 26.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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