Kleiderordnung für Banker:"Röcke werden knieumspielt getragen"

Lesezeit: 2 min

Dunkelgrauer Anzug, blaues Kostüm - und im Ausnahmefall braune Schuhe: Banker müssen auch wie Banker aussehen. Eine Sparkasse zwingt Beschäftigten deshalb eine feste Kleiderordnung auf - die gehen vor Gericht.

Harald Freiberger

Wann ist ein Banker ein Banker? Kann man den Kunden braune Schuhe zumuten? Wie hoch darf der Absatz sein? Solche Fragen hatte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Münster zu klären. Eine Sparkasse aus dem Münsterland hatte im September eine Kleiderordnung eingeführt, doch das passte dem Personalrat nicht, deshalb traf man sich nun vor Gericht.

"Röcke werden knieumspielt getragen." Eine Sparkasse in Münster gibt Angestellten eine feste Kleiderordnung vor. (Foto: Kristala - Fotolia)

Damals weihte die Sparkasse ihre neue Hauptfiliale ein. Anwalt Martin Pröpper, der den Bankvorstand vertritt, beschreibt das Haus vom architektonischen Konzept her als "transparent, luftig, leicht und lichtdurchflutet". Es sei nicht mehr so wie früher, dass die Angestellten "wie Menschen ohne Unterleib" hinter dem Schalter säßen, Barrieren zwischen Kunden und Mitarbeitern seien abgebaut. Und wenn der Kunde immer den ganzen Mitarbeiter im Blick hat, folgerte der Vorstand, soll dieser auch einem "banküblichen Erscheinungsbild" entsprechen.

"Für Herren ist ein Anzug, für die Damen ist ein Kostüm, Kleid, ein Hosenanzug oder eine Kombination Pflicht", heißt es in der Kleiderordnung. Mögliche Farben seien dunkelgrau, anthrazit, schwarz oder dunkelblau, "bis zum 31.12.2011 auch dunkelbraun". Mit der Übergangsfrist will die Sparkasse ihren Mitarbeitern die Umstellung des Schuhwerks erleichtern.

Weitere Bestandteile des Dresscodes sind ein helles Hemd für Herren und ein helles businesskonformes Oberteil für Frauen. Pullover sind verboten. "Es sind bankübliche geschlossene (bei Damen ggf. auch dezent geöffnete) Lederschuhe zu tragen, also keine Sandalen, Birkenstock, Sportschuhe/Sneaker, Plateausohlen." Für Damen gilt außerdem: "Röcke von Kostümen und Kleider werden knieumspielt mit Nylonstrümpfen getragen." Auf Winterschals und auffällige Tücher sei zu verzichten. Krawatten von Herren seien uni oder dezent gemustert, "also keine Micky Mäuse o. ä.".

Als Ausgleich für die neuen Auflagen spendierte der Vorstand jedem Beschäftigten einen einmaligen Kleiderzuschuss von 100 Euro. "Mir ist nicht bekannt, dass ein Mitarbeiter den Betrag zurücküberwiesen hätte", sagt Anwalt Pröpper. Der Personalrat störte sich daran, dass die Verordnung auch für Mitarbeiter gelten sollte, die nicht im direkten Kontakt mit Kunden stehen. Der Vorstand dagegen argumentierte, es gebe in der neuen Hauptfiliale keine Wände und Türen mehr, der Kunde bekomme also alle Mitarbeiter zu Gesicht. Für ihn zählt das Erscheinungsbild juristisch zum "Leistungsverhalten", also zum Kernbereich dessen, wie der Arbeitnehmer seine Arbeit auszuführen hat. Solche Dinge darf der Vorstand laut Gesetz anordnen.

Der Personalrat sah die Kleidung dagegen nur dem "Ordnungsverhalten" zugehörig, bei dem die Arbeitnehmervertretung ein Mitbestimmungsrecht hat. Dazu zählt etwa die Frage, ob ein Beschäftigter Radio hören darf. Die Einschätzung des Richters fiel salomonisch aus: Grundsätzlich sei es mitbestimmungsfrei, wenn eine Bank "businesskonforme, dezente, seriöse Kleidung" verlange.

Bei der Frage, was das im Detail sei, dürfe die Arbeitnehmervertretung aber mitreden. Man schloss einen Vergleich: über die konkrete Ausgestaltung der Kleiderordnung wird jetzt verhandelt und dann eine einvernehmliche Lösung präsentiert darüber, wann ein Banker ein Banker ist.

© SZ vom 12.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Dresscode im Job
:Immer nur Schwarzweiß?

Black Tie, Casual oder Semi-Formal: Wer die Kleiderordnung des Geschäftslebens beherrscht, kann entspannter arbeiten. Doch welcher Dresscode gilt für welche Situation? Ein Überblick.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: