Prozess gegen John Demjanjuk:Gerechtigkeit? Von wegen

Im Zusammenhang mit Nazi-Verbrechen mag man nicht mehr von Gerechtigkeit sprechen. Denn bei der Bewältigung jener NS-Taten misst der deutsche Rechtsstaat mit zweierlei Maß.

Hans Holzhaider

Als es noch Tausende Zeugen mit frischer Erinnerung gab, als Totschlag und Körperverletzung noch nicht verjährt waren, so lange es also aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen leicht gewesen wäre, die Gewalttäter des Naziregimes und deren Hintermänner zu ermitteln und abzuurteilen - so lange übte sich die deutsche Strafjustiz in striktester Zurückhaltung und penibelster Gesetzesexegese.

Trial against Demjanjuk continues

John Demjanjuk: Der 91-Jährige ist angeklagt, im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibór Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Menschen geleistet zu haben.

(Foto: dpa)

War ein Mord vielleicht gar kein Mord, weil das Opfer als Geisel, Partisan oder Wehrkraftzersetzer ganz legal ermordet worden war? Und falls nicht, konnte der Täter das auch erkennen? Und wenn er es erkennen konnte, stand er dann nicht unter Befehlsnotstand? Und konnte man einem Zeugen glauben, der behauptete, er sei von einem KZ-Wächter halb totgeprügelt worden, wenn er nicht einmal angeben konnte, ob der Kragenspiegel des Täters rot oder gelb paspeliert war, und ob es an jenem Tag geregnet hatte oder nicht?

Die Ermittlungsakten in NS-Sachen aus den 1950er und 1960er Jahren sind voll von solchen scheinjuristischen Abwägungen. Es sind - nicht durchgängig, aber doch über weite Strecken - schändliche Dokumente einer Gesinnungsjustiz, die das Unrecht der Nazidiktatur noch weit in den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik hinein verlängerte.

Aber die Zeiten änderten sich. Neue Generationen von Staatsanwälten rückten in die Zentralstellen der Justiz für NS-Verbrechen ein. Alte Verfahren wurden wieder aufgenommen, neue eingeleitet, es wurde zügig ermittelt und angeklagt, und es wurde geurteilt. Aber jetzt war alles außer Mord verjährt, und viele Täter und viele Zeugen schon tot oder ohne Erinnerungsvermögen.

Und nun steht (respektive liegt) in München ein John Demjanjuk vor Gericht, im 92. Lebensjahr, als ukrainischer Kriegsgefangener von den Nazis zum Dienst in einem Vernichtungslager gepresst. Kein Zeuge kann gefunden werden, der ihn am Ort seiner mutmaßlichen Taten auch nur gesehen hat - aber es soll für eine Verurteilung ausreichen, dass er nur, zynisch gesprochen, zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.

Gleichzeitig verbringt der in den Niederlanden rechtskräftig als Kriegsverbrecher verurteilte Klaas Carel Faber, 88, einen ruhigen Lebensabend als Rentner in Ingolstadt, obwohl sich die deutschen Justizbehörden bis hinauf zur Bundesministerin redlich abmühen, eine Handhabe für seine Auslieferung zu finden.

Der eine muss damit rechnen, seine letzten Lebensjahre oder -monate im Gefängnis zuzubringen, weil sich die deutsche Justiz, nachdem sie ihre Scheuklappen abgelegt hat, zu umso schärferem Zugriff verpflichtet fühlt. Der andere kann sich in Sicherheit wiegen, weil ihn die gleiche Justiz vor vielen Jahren mit einem unanfechtbaren Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft ausgestattet hat.

Gerechtigkeit? Ein allzu großes Wort. Man mag es, wenn von Naziverbrechen die Rede ist, lieber nicht mehr in den Mund nehmen.

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