Gericht bestätigt Millionenstrafe:Niederlage für die NPD

Im Streit darüber, ob die rechtsextreme NPD wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts eine Strafe in Millionenhöhe zahlen muss, bestätigte ein Gericht zwar das Urteil. Die Partei will aber in Revision gehen.

Jan Bielicki

Der Streit darüber, ob die rechtsextreme NPD wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts eine Strafe in Millionenhöhe bezahlen muss, geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Montag zwar, dass die NPD mehr als 2,5 Millionen Euro an den Bundestag entrichten muss, weil sie in ihrem Rechenschaftsbericht unrichtige Angaben gemacht hatte.

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Die NPD soll mehr als 2,5 Millionen Euro an den Bundestag entrichten muss, weil sie in ihrem Rechenschaftsbericht unrichtige Angaben gemacht hatte.

(Foto: ddp)

Das Gericht ließ aber eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu - und begrüßte sie ausdrücklich: "Das muss höchstrichterlich entschieden werden", sagte der Gerichtspräsident Jürgen Kipp. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Partei werde "selbstverständlich alle Rechtsmittel" nutzen.

Im Rechenschaftsbericht der NPD über das Jahr 2007 hatte die Verwaltung des Bundestags falsche Angaben in Höhe von etwa 1,25 Millionen Euro ausgemacht. So hatte die NPD in dem Bericht die Höhe der staatliche Zuwendungen gegen Strafzahlungen verrechnet, die sie wegen früherer Verstöße zu leisten hatte. Damit hatte sie nach Meinung der Bundestagsprüfer das wahre Ausmaß ihrer finanziellen Abhängigkeit von staatlichen Zahlungen verschleiert und so gegen das Transparenzgebot des Parteiengesetzes verstoßen. Die NPD sollte darum dem Bundestag 2,5 Millionen Euro überweisen.

Laut Gesetz ist bei Unrichtigkeiten im Bericht eine Zahlung in doppelter Höhe des Fehlbetrags fällig. Nachdem die Rechtsextremen gegen diesen Bescheid geklagt hatten, stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, die Summe der Fehler sei nur halb so hoch, und halbierte die Strafzahlung. Gegen diese Entscheidung waren sowohl die Rechtsextremen wie auch der Bundestag in die nächste Instanz gezogen.

Das Oberverwaltungsgericht gab dem Bundestag nun in vollem Umfang recht. Die Partei habe bei der Vorlage ihres Rechenschaftsberichts mehrfach gegen die Transparenzpflichten des Parteiengesetzes verstoßen. Der Gesetzgeber sehe dafür die gleichen Sanktionen vor wie bei absichtlichen Täuschungsversuchen in den Rechenschaftsberichten. Das sei zwar in diesem Fall eine, so Kipp, "sehr harte Sanktion" - aber die Vorschriften selber könne das Gericht nicht ändern.

Ob diese Regelung des Parteiengesetzes verhältnismäßig und verfassungsgemäß sind, sollen nun Bundesrichter entscheiden. Allerdings steht der NPD weiterer finanzieller Ärger ins Haus. Die Staatsanwaltschaft Münster hat den ehemaligen und schon einmal verurteilten NPD-Schatzmeister Erich Kemna angeklagt, für die Partei staatliche Zuschüsse erschlichen zu haben. Nach dem noch nicht terminierten Prozess will der Bundestag weitere Sanktionen gegen die NPD prüfen.

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