Boulevardjournalismus:"Bunte" gewinnt gegen "Stern"

Erfolg für die "Bunte": Im vergangenen Jahr hatte der "Stern" der Illustrierten in einem Artikel vorgeworfen, sie lasse Politiker bespitzeln. Die Affäre löste eine Diskussion über die Intimsphäre von Politikern aus. Die "Bunte" klagte auf Unterlassung - und bekam nun Recht.

Hannah Beitzer

Es waren schwere Vorwürfe, die das Magazin Stern im vergangenen Jahr erhoben hat: Die Berliner Bildagentur CMK habe im Auftrag der Illustrierten Bunte das Privatleben bekannter Politiker ausspioniert, darunter auch der frühere SPD-Vorsitzende Franz Müntefering. Zwei ehemalige CMK-Mitarbeiter hatten im Stern erzählt, dass die Prominenten regelrecht ausspioniert wurden. Es sei sogar geplant gewesen, Bewegungsmelder und Überwachungskameras zu installieren.

'Bunte' liess laut 'Stern'-Bericht Politiker ausspionieren

Erfolg für die "Bunte" und ihre Chefredakteurin Patricia Riekel: Vor Gericht gewann die Illustrierte gegen den "Stern".

(Foto: ddp)

Bunte wies die Vorwürfe als unwahr zurück - und reichte eine Unterlassungsklage beim Hamburger Landgericht ein. Es sei der Eindruck vermittelt worden, die Illustrierte habe gewusst, "dass bei der Bearbeitung der von ihr an eine Presseagentur erteilten Recherche-Aufträge unlautere Methoden angewendet wurden". Man habe zwar Bilder bei CMK bestellt, von angeblich unlauteren Recherchemethoden jedoch nichts gewusst, hieß es von Seiten der Illustrierten.

Nun hat das Hamburger Landgericht die Klage der Bunten auf Unterlassung entsprochen. "Damit hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass der Stern seine Diffamierungen gegenüber Bunte nicht wiederholen darf", sagt Bunte-Chefredakteurin Patricia Riekel, "der Stern ist in allen Klagepunkten unterlegen, weil er seine diffamierenden Behauptungen nicht beweisen konnte." Er habe mit seinem Artikel "vorsätzlich großen Schaden angerichtet".

Beim Stern warte man nun auf die ausführliche Urteilsbegründung, bevor man entscheide, ob man in die nächste Instanz gehe, heißt es aus dem Verlag. "Der Tatsachenkern des Artikels und die Recherchen des Stern zu den Spitzelaktionen der CMK sind durch die Gerichtsentscheidung in keiner Weise berührt worden", sagt eine Stern-Sprecherin, "sondern, im Gegenteil, in einer Beweisaufnahme sogar bestätigt worden." Es sei vor dem Hamburger Landgericht unter anderem um eine Formulierung im Inhaltsverzeichnis gegangen. Den Vorwurf, man habe den Eindruck erweckt, dass Bunte von der Arbeitsweise der Agentur gewusst habe, sehe man als nicht gerechtfertigt an - "auch wenn das Landgericht Hamburg anders entschieden hat".

Der Stern-Artikel und der darauffolgende Streit mit Bunte hatten auch eine Diskussion darüber ausgelöst, wie intensiv die Boulevard-Presse aus dem Privatleben von Politikern berichten darf oder muss. Unter anderem forderte die Grünen-Politikerin Renate Künast eine Erklärung vom Bunte-Verlag Burda. Chefredakteurin Patricia Rieckel antwortete in einem offenen Brief, die Privatsphäre sei zwar geschützt, aber das erfasse nur "den innersten Bereich" - also keine Beziehungen und Partnerschaften. Außerdem sei das Sozialverhalten von gesellschaftlichen Leitfiguren wie Politikern durchaus relevant.

Frank Müntefering reichte infolge des Stern-Artikels eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Bunte ein, der stellte jedoch das Verfahren ein, weil sich die Bespitzelungsvorwürfe nicht beweisen ließen. Der Presserat betonte dennoch, dass "Redaktionen, die Dritte mit Recherche-Aufgaben beauftragen, dabei grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung des Pressekodex übernehmen".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: