Nach Kachelmanns Freispruch:Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Für Jörg Kachelmann ist es noch nicht vorbei: Zwar sprach das Mannheimer Landgericht den Moderator aus Mangel an Beweisen frei, doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Bis der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet, könnte es Monate dauern.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann eingelegt. Das Mannheimer Landgericht hatte den 52-Jährigen am vergangenen Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage andauernden Prozess hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann während des Prozesses im Landgericht in Mannheim. Vergangenen Dienstag wurde er freigesprochen, nun hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Revision eingelegt.

(Foto: dpa)

Man wolle nun erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen, sagte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht, sagte Oltrogge. Es gehe vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse.

Das Landgericht hatte zur Begründung des Freispruchs darauf verwiesen, dass die Indizien sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen könnten und ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Oltrogge rechnet damit, dass das schriftliche Urteil der Strafkammer des Landgerichts Mannheim spätestens Ende September vorliegen wird. Danach ist die Staatsanwaltschaft erneut am Zug und hat einen Monat Zeit, "die Revision zu begründen und zu prüfen, ob wir die Revision auch durchführen", so Oltrogge. "Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht."

Bereits am vergangenen Freitag war durchgesickert, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will. Der SWR hatte berichtet, dass lediglich der formale Beschluss der Staatsanwaltschaft noch ausstehe.

Gegen Strafurteile der Landgerichte ist nur Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe möglich, dort wird das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft. Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. Verwerfen die Karlsruher Bundesrichter die Revision, wäre der Freispruch für Kachelmann rechtskräftig. Hätte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg, würde der Fall an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen.

"Wir sind doch nicht im Circus Maximus"

Unterdessen forderte Medienanwalt Christian Schertz auch eine politische Aufarbeitung. "Ich kann nur warnen vor einer Gesellschaft, in der eine Melange aus Justiz und Boulevardmedien Menschen vernichten kann", sagte der oft von Prominenten engagierte Jurist der Frankfurter Rundschau. Deshalb müsse der Fall in der Rechtswissenschaft, in der Justiz und auch in der Politik diskutiert werden. "Schauprozesse" wie in den USA dürfe es nicht geben.

Schertz sieht Prominente unter Kriminalitätsverdacht in Deutschland benachteiligt. Mittlerweile genüge bei ihnen "der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens", und "schon meinen die Ermittlungsbehörden, dass sie die Festnahme der Betroffenen an die Medien herausgeben dürfen".

Auch sollten Zeugen nicht mit der Boulevardpresse sprechen, bevor sie in den Gerichtssaal gehen, und Journalisten dürften nicht bereits vor der Hauptverhandlung eindeutig Partei ergreifen. "Wir sind doch nicht im Circus Maximus", sagte Schertz. So ein Fall dürfe sich nicht wiederholen.

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