Prozess um Brechmittel-Einsatz:Zu wenig Anklage

Er hatte einem Kleindealer ein Brechmittel verabreicht, der daraufhin ins Koma fiel und starb: Ein Polizeiarzt wird in Bremen zum zweiten Mal freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Auch wenn es schwer zu ertragen ist: Für sich genommen ist dies noch kein Skandal. Ein Skandal ist hingegen die unmenschliche Vorgehensweise bei der Beweissicherung und die unkluge Anklageschrift.

Ralf Wiegand

Es ist schwer zu ertragen, dass am Ende niemand schuld gewesen sein soll am Tod von Laya Condé. Der Mann wurde, 35 Jahre alt, im Dezember 2004 im Keller des Bremer Polizeipräsidiums vom Leben zum Tod befördert. Ein Polizeiarzt auf der Suche nach Drogen flößte ihm per Magensonde so lange Brechmittel und Wasser ein, bis Condé das Bewusstsein verlor, ins Koma fiel - und Tage später starb. Am Dienstag ist der Arzt zum zweiten Mal freigesprochen worden. Begründung: Die Todesursache sei unklar.

Der Freispruch von Bremen, sechseinhalb Jahre nach Condés Tod, ist für sich genommen kein Skandal. Urteile nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" sind immer schmerzhaft, wenn die Ungerechtigkeit so klar auf der Hand liegt. Das Prozedere der zwangsweisen Brechmittelgabe hat der Europäische Gerichtshof als inhuman und erniedrigend gegeißelt, ehe auch im letzten Bundesland - Hamburg - 2006 die Praxis aufgegeben wurde. In Bremen hatte sich die Politik unter dem Eindruck von Condés Tod schon vorher "freiwillig" von der folterähnlichen Methode abgewendet.

Ein Skandal ist aber, dass trotz eines richtungweisenden BGH-Urteils, mit dem der erste Freispruch des Arztes kassiert und der gesamte Vorgang als brutal und unangemessen gebrandmarkt worden war, keine klügere Anklage formuliert werden konnte. Denn der Arzt mag die Magensonde gelegt und jegliches Mitgefühl ausgeschaltet haben für den mutmaßlichen Kleindealer aus Afrika. Die Entscheidung, so unmenschlich bei der Beweismittelsicherung vorzugehen, haben andere getroffen. "Mitwirkende mit höherem Anteil" nannte sie der BGH. Sie, auch sie hätten vor Gericht stehen müssen.

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