Trotz Kartellstrafe:Kein Bargeld für Verbraucher

Die milliardenschwere Kartellstrafe für die Energiekonzerne Eon und Gaz gibt Verbrauchern aus Expertensicht keine Handhabe für Rückforderungen.

"Das Kartellverfahren ist schön und gut, das begrüßen wir auch", sagte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Einen Nutzen für Verbraucher hat es aber nicht - jedenfalls keinen, der sich in Euro und Cent nachrechnen lässt."

Das liege zum einen daran, dass die Versorger gegen die Strafe klagen wollen - abschließend müsse also unter Umständen der Europäische Gerichtshof entscheiden, erläuterte der Jurist. Außerdem müssten Verbraucher, wenn sie Schadenersatzansprüche anmelden wollten, den Schaden auch beziffern können. "Das ist schwer möglich - auf welcher Grundlage sollte das denn geschehen?"

Verbraucher müssten nach Einschätzung von Schröder nachweisen, dass durch die Absprache der Konzerne Wettbewerb verhindert wurde, und welcher finanzielle Schaden ihnen durch die daraus folgende Entwicklung der Gaspreise in der Vergangenheit genau entstanden ist. Das sei schwer möglich. Gaskunden - jetzige und ehemalige - sollten daher "in Ruhe abwarten". Es gebe bis zur abschließenden Klärung nicht die Gefahr einer Verjährung und dem damit einhergehenden Verlust von Ansprüchen.

Am 8. Juli hatte die EU-Kommission in Brüssel eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe gegen die Energiekonzerne Eon und Gaz de France verhängt. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten nach einer Absprache 1975 gegen das Kartellverbot verstoßen und sich wettbewerbswidrig verhalten. Erst 2005 seien sie von der Praxis abgerückt. Die Verbraucher seien damit um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht worden, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zur Erläuterung.

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