Streit über den Obazdn:Begehrter Bayer

Eigentlich ist er im Biergarten zu Hause. Im Herbst müssen sich aber die Richter mit ihm beschäftigen. Die Frage ist, wann darf der Obazde ein Obazda sein? Ein Zugroaster mag über solche Probleme nur den Kopf schütteln. Für den Bayern hört aber spätestens beim Essen der Spaß auf.

Michael Tibudd

Wann ist ein Produkt ein echter Bayer? Vielleicht immer dann, wenn nur echte Bayern den Namen des Produkts richtig aussprechen können? Wenn das ein Kriterium für das Bundespatentgericht sein sollte, müsste es den Obazdn klar dem Bairischen zuordnen. Denn am Obazdn scheitern häufig auch langjährige Zuagroaste, so oft sie das Gemisch aus Camembert, Brie, Romadur, Frischkäse, Butter und Gewürzen in ihrer Zeit in Bayern schon gegessen haben. Das leicht gedehnte, aber nicht zu lange, helle "a" in der Mitte ist eine echte Herausforderung und erst recht die Notwendigkeit zur Deklination. "Ich hätte gerne einen Obazda" - ein Zuagroaster wird das zur Bedienung immer wieder sagen ohne das Bewusstsein, etwas Falsches zu tun, während jeder Bayer neben ihm zumindest innerlich zusammenzuckt (siehe Kasten).

Eine Portion Obzda in einem Biergarten

Appetitlich garniert mit Zwiebeln und Salzstangen gehört der Obazde zu den beliebtesten Biergartenspezialitäten. Doch ob er auch außerhalb Bayerns so heißen darf, damit müssen sich nun Richter befassen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Zumindest die Sprache und ihre Tücken sprechen also eindeutig für die Interpretation der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft. Die Molkereienlobby im Freistaat hält nicht nur das Wort, sondern auch das Käsegemisch Obazda selbst für ein "urbayerisches Produkt", wie die Geschäftsführerin der Landesvereinigung, Maria Linderer, sagt.

Folglich möchte sie den Obazdn gerne EU-weit als solches geschützt haben. Schon im Jahr 2006 beantragte sie beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Anerkennung als "geschützte geographische Angabe". Das Patentamt gab statt, allerdings legte ein Molkereibetrieb aus Baden-Württemberg Einspruch ein, weswegen die Sache nun beim Bundespatentgericht zur Entscheidung liegt. Es geht um den Begriff "Obazda", der in der Argumentation des Molkereiverbandes an sich schon bayerisch ist, und zur Sicherheit gleich auch noch um "Bayerischer Obazda".

Es ist ein verzwickter Fall mit einigen juristischen Spitzfindigkeiten, der aber die Antwort auf eine ganz konkrete Frage bringen soll: Muss, was sich Obazda nennen will, in Zukunft zwingend in Bayern hergestellt werden oder dürfen auch Molkereien jenseits des Freistaats in diesem Geschäft mitmischen? Denn das lässt sich über den Titel "geschützte geographische Angabe" erreichen.

Die Nürnberger Bratwurst muss in diesem Sinne zum Beispiel aus Nürnberg stammen. Eine Stufe weiter geht die "geschützte Ursprungsbezeichnung", wie es sie für den Allgäuer Emmentaler gibt. Hier müssen auch sämtliche Rohstoffe aus der namensgebenden Region kommen. So weit wollen die Molkereien in ihrem Schutzbedürfnis aber nicht gehen. Man würde sich ja nur selbst beschränken, wenn man auf Milchlieferungen von Bauern außerhalb Bayerns verzichten würde.

Noch verzwickter wird die Angelegenheit bei einem Blick auf die konkreten Details. Die Firma "Pflaum's feine Frische", die sich gegen den geographischen Schutz wehrt, hat ihren Sitz in Leutkirch im Allgäu - zu ihrem möglichen Unglück dabei in jenem Teil des Allgäus, der ein paar Kilometer nach Baden-Württemberg hineinragt. Außerdem stammt das Unternehmen, das auf Brotaufstriche aller Art spezialisiert ist, ursprünglich aus München - vor acht Jahren ist man umgezogen, im Zuge einer Expansion.

Das woher ist entscheidend

"Wir haben schon immer Obazda gemacht", sagt Firmensprecher Michael Schreck freilich in erkennbar unbayerischem Idiom. "Für uns würde ein Erfolg des bayerischen Verbandes einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten." Immerhin beliefert die Firma mit knapp 40 Mitarbeitern noch eine Menge Kunden im Münchner Raum, darunter Biergärten, Supermärkte und Spezialläden. Vom Allgäu aus, zu dem Leutkirch trotz der Lage in Baden-Württemberg noch zählt, müsse man das ja wohl machen dürfen. Milchwirtschafts-Lobbyistin Linderer ist da hingegen gnadenlos und formuliert sehr spitzfindig. "Das Allgäu als Teil von Bayern darf Obazdn produzieren", sagt sie. "Das Allgäu als Allgäu nicht."

Es geht aber auch um viel. "Die wirtschaftliche Bedeutung von geographischen Schutzangaben ist enorm", sagt Christoph Ann, Inhaber des Lehrstuhls für Geistiges Eigentum an der TU München. Deswegen kämpften Erzeuger aus bestimmten Regionen auch verbissen um ihre Schutzrechte. International bedeutendes Beispiel sind die Winzer aus der Champagne, die nicht wollen, dass irgendjemand außer ihnen Geld mit Champagner verdient.

Dresdner Bäcker und Konditoren haben sich das Recht auf den "Echten Dresdner Stollen" erkämpft, diese Bezeichnung dürfen nun nur sie führen. "Es muss eine klare Verbindung zwischen dem Rezept und der Region geben, die einen Schutzbegriff einfordert", sagt Ann. Deshalb ist etwa das Wiener Schnitzel in diesem Sinne nicht schützenswert, "das gibt es im Grunde überall". Ähnlich argumentierte das Bundespatentgericht 2009, als es Münchner Metzgern den Schutz der "Münchner Weißwurst" verwehrte - zumindest auf München seien Rezept und Fertigung nicht zu begrenzen.

Das Patentgericht wird nun entscheiden müssen, für September ist ein Termin angesetzt. Das Patentamt, das den Antrag der bayerischen Milchwirtschaft ja anerkannt hatte, würdigte in seiner Begründung selbst den Umstand, dass die nun vor Gericht klagende Firma nicht weit von den Grenzen des Freistaats Bayern entfernt liegt. Unterm Strich steht aber diese Einschätzung: "Es ist rechtlich unerheblich, dass eine Produktion von ,Obazda' auch außerhalb Bayerns möglich ist."

Selbst wenn das Patentgericht den Einspruch aus dem Allgäu abweisen sollte, wird es noch dauern, bis der gewünschte europaweite Schutz gewährt ist: Dazu muss erst die Europäische Union zustimmen und bei einem erneuten Einspruch der Europäische Gerichtshof letztinstanzlich entscheiden.

Maria Linderer von der Molkereienlobby hat einen Vorschlag an die außerbayerische Konkurrenz: "Die können ihre Käsezubereitung ja anders nennen", sagt sie. Obazda als Name gehe jedenfalls nicht, "das ist ein bayerisches Kulturgut und muss geschützt werden". Wo käme man denn sonst hin: "Sonst könnte man Obazdn ja auch in Köln oder sogar in Holland herstellen", sagt Linderer, und sie kann sich noch eine weitere Stufe des Schreckens vorstellen. "Wenn wir nicht aufpassen", sagt sie, "dann kommen eines Tages die Chinesen und machen bayerischen Obazdn."

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