Sexueller Missbrauch in der Kirche:Selig die, die vergeben

Ein Pfarrer missbrauchte eine 14-jährige Konfirmandin. Bestraft worden ist der evangelische Geistliche bis heute nicht. Er musste lediglich einen Entschuldigungsbrief an das Opfer schreiben, doch der kommt nie an. Nun ist rechtlich nichts mehr zu machen, der Pfarrer ist in seine Gemeinde zurückgekehrt.

Monika Maier-Albang und Hans Holzhaider

Sie sagt, sie fühle sich "innerlich taub", jetzt, da klar ist, dass er nicht mehr belangt werden kann für das, was er ihr angetan hat. Und weil sie so viel Kraft investiert hat in diesen Prozess, der nun wohl ohne Ergebnis enden wird. Er war ihr Jugendpfarrer, ihr Religionslehrer, sie war 14, seine Konfirmandin.

Kirche untersucht sexuellen Missbrauch - Projektvorstellung

Der Pfarrer hatte "intensiven Körperkontakt" zu einer 14-Jährigen. Die Kirche ermittelte, der Mann kehrte in seine Gemeinde zurück.

(Foto: dpa)

Er gab später zu Protokoll, dass die "Initiative doch sehr stark von ihr ausgegangen" sei. Doch selbst wenn es so wäre, was sie bestreitet, hätte ein Mann mit Ende 20 es nicht besser wissen müssen? Man fängt doch keine Beziehung an mit einer abhängigen Minderjährigen.

Mehr als 20 Jahre ist das nun alles her. Doch seit Kerstin F. sich 2003 entschloss, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern mit ihrer Geschichte zu konfrontieren, kommt es ihr zuweilen vor, als sei alles erst gestern passiert. Sie hat Beruf und Familie, den Beruf kann sie seit mehr als einem Jahr nicht mehr ausüben. Sie ist arbeitsunfähig geschrieben, hat eine Traumatherapie begonnen. Die Landeskirche hatte ihr 10.000 Euro Therapiekostenzuschuss bewilligt, der längst aufgebraucht ist. 140 Euro kostet jede Sitzung. Momentan zahlt sie selbst.

Aber immerhin kann sie sich seit Montag mit einer Erklärung der Landeskirche trösten. "Wir bedauern ganz außerordentlich, dass wir durch damalige Fehler in unserem Hause das Vertrauen der Frau und der Öffentlichkeit in eine konsequente Ahndung sexuellen Missbrauchs enttäuscht haben. Dafür bitten wir um Entschuldigung", schreibt Helmut Völkel, der Personalchef der Evangelischen Landeskirche in nicht alltäglicher Offenheit.

Erst im Frühjahr 2003 hatte sich Kerstin F. stark genug gefühlt, ihre Geschichte anzugehen. Sie forschte nach der Adresse des Pfarrers und versuchte, ihn per E-Mail zur Rede zu stellen. Sie hatte ja sonst keine Beweise für den Missbrauch. Im Juli 2003 wandte sich Kerstin F. an die für Missbrauchsfälle zuständige Frauengleichstellungsbeauftragte der Landeskirche, Johanna Beyer. Sie übergab ihr den E-Mail-Verkehr mit dem Pfarrer, der zu diesem Zeitpunkt im Allgäu eine Gemeinde leitete. Schon bei dieser Begegnung habe sie gesagt, dass es damals zum Geschlechtsverkehr gekommen sei zwischen ihr und dem Pfarrer, sagt Kerstin F. Der Pfarrer bestreitet dies nach wie vor.

Längst verjährt

Sie will reden, doch aus der Kirche kommt niemand auf sie zu. Statt das Opfer zu befragen, wird nur der Pfarrer befragt. Er gibt die Beziehung zu, nicht aber den Geschlechtsverkehr.

Im März 2004 eröffnet die Landeskirche ein Disziplinarverfahren gegen ihn, allerdings eine Light-Variante. Der Fall wird vor einem sogenannten Spruchausschuss verhandelt, der sich sonst mit der allgemeinen Lebensführung von Pfarrern befasst. Zu den Vorgängen befragt, gibt der Pfarrer an, er könne sich an Details des damals Geschehenen nicht mehr erinnern. Immerhin räumt er ein, es sei über mehrere Monate hinweg "häufiger" zu "intensiven Körperkontakten" gekommen.

Über den Unrechtsgehalt seines Handelns war sich der Pfarrer jedenfalls im Klaren: "Damals hätte mir bewusst sein müssen, dass ich mit einem Bein im Gefängnis stand", gibt er zu. Das hat er heute nicht mehr zu befürchten. Strafrechtlich ist der sexuelle Missbrauch längst verjährt.

Das Verfahren vor dem Spruchausschuss geht für den Pfarrer überaus glimpflich aus: Er soll sich entschuldigen bei Kerstin F., das war's. Kerstin F. bekommt jedoch weder eine Entschuldigung, noch erfährt sie, dass gegen den Pfarrer überhaupt ermittelt wurde.

Wieder Inhaber der Pfarrstelle

Erst 2010, aufgewühlt durch die zahlreich publik gewordenen Missbrauchsfälle, fragt sie bei der Landeskirche nach. Die wird aktiv, startet erneut ein Disziplinarverfahren - und scheitert nun, trotz aller guten Einsichten, am Disziplinarrecht. Es werde kein neues Disziplinarverfahren geben, gab die Landeskirche am Montag in ihrer Erklärung bekannt.

Die "Einleitende Stelle", das ist ein Ausschuss des Landeskirchenrats unter der Leitung von Personalchef Völkel, hatte ein solches neues Disziplinarverfahren beantragt. Völkel kennt den Vorgang genau; er selbst war Vorsitzender des Spruchausschusses, der seinerzeit den Pfarrer dazu "verurteilte", einen Entschuldigungsbrief zu schreiben. Die Disziplinarkammer aber lehnt die Einleitung eines neuen Verfahrens aus rechtlichen Gründen ab.

Das ursprüngliche Disziplinarverfahren sei rechtskräftig abgeschlossen worden, deshalb könne nun nicht in gleicher Sache ein neues Verfahren eingeleitet werden, heißt es in dem Beschluss. Die Frage, ob es zwischen dem Pfarrer und Kerstin F. zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, sei auch damals schon Gegenstand des Verfahrens gewesen, auch wenn sie "unzureichend geprüft" worden sei.

Immerhin habe die Landeskirche eine Frist von drei Jahren gehabt, um den Sachverhalt aufzuklären, wie dies ja auch später, nachdem der Fall publik geworden war, geschehen sei. Mittlerweile geht auch die Kirche davon aus, dass der Pfarrer nicht nur eine irgendwie geartete Beziehung mit der 14-Jährigen unterhielt, sondern tatsächlich auch mit ihr geschlafen hat.

Diese Erkenntnis hätte der Landeskirche aber einen anderen, mehr Erfolg versprechenden Weg zu einer angemessenen Ahndung des sexuellen Missbrauchs eröffnet. Auch das kirchliche Disziplinarrecht kennt nämlich die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, analog zum Wiederaufnahmeverfahren im weltlichen Strafrecht. Eine solche Wiederaufnahme sei zulässig, heißt es im Paragraphen 104 des damals gültigen Disziplinargesetzes, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die geeignet sind (...) eine andere Entscheidung zu begründen".

Der Vorsitzende der Disziplinarkammer, Kilian Brodersen (er ist hauptberuflich Richter am Oberlandesgericht München) weist in seinem Beschluss auch ausdrücklich darauf hin, dass die Verfahrenshindernisse, die der Einleitung eines neuen Verfahrens im Wege stehen, im Falle eines Wiederaufnahmeverfahrens hinfällig wären.

Ein Spruch, kein Urteil

Warum die Kirche diesen Weg trotzdem nicht beschreitet, erläutert Walter Rießbeck, der Leiter des Bereichs Dienstrecht in der Personalabteilung des Landeskirchenamts. Seit dem 1. Juli 2010 gilt für den gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein neues Disziplinarrecht, das, anders als das alte, die Wiederaufnahme eines Verfahrens nur innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Rechtskraft eines Urteils zulässt. Von Bedeutung sei auch das Wort "Urteil", sagt Rießbeck. Die Entscheidung des Spruchausschusses sei eben nur ein "Spruch" und kein "Urteil", weil der Spruchausschuss kein Gericht sei. Auch das sei ein rechtliches Hindernis für die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Die Landeskirche räumt in ihrer Erklärung Fehler ein. Die Schilderung des Opfers sei "nicht in vollem Umfang an die für Disziplinarverfahren zuständige Stelle des Landeskirchenamts weitergegeben worden". Im Rahmen der disziplinarischen Ermittlungen sei der Sachverhalt "nicht hinreichend aufgeklärt" worden, so dass "erschwerende Umstände" (gemeint ist wohl der vollzogene Geschlechtsverkehr) "unberücksichtigt blieben". Schließlich, so Pressesprecher Minkus, sei versäumt worden zu prüfen, ob die "ausgesprochenen Auflagen" - der Entschuldigungsbrief des Pfarrers - auch eingehalten worden seien.

Wie es mit dem Pfarrer weitergeht, ist noch nicht entschieden. Seine Suspendierung vom Dienst ist aufgehoben, rechtlich ist er wieder Inhaber der Pfarrstelle, die er vorher innehatte. Ob das für ihn und die Gemeinde sinnvoll ist, sei eine ganz andere Frage, sagt Minkus. "Wir nehmen uns jetzt zwei Monate Zeit, in der er und wir uns überlegen werden, wie es weitergehen kann."

Kerstin F. ist der Gedanke, dass die Gemeinde ihren Pfarrer als "rehabilitiert" ansehen könnte, unerträglich. Am Dienstag hat sie sich mit ihrer Anwältin besprochen. Sie überlegen noch, ob es Sinn macht, weiter darauf zu drängen, dass das Verfahren noch mal aufgerollt wird.

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