Regierung rückt von umstrittenem Gesetz ab:Kein Internet-Entzug für britische Filesharer

Einst winkten britische Politiker in aller Eile ein Gesetz durch, das Internet-Nutzer wegen illegaler Downloads mit dem Entzug des DSL-Anschlusses bestraft. Nun rudert die Regierung zurück - und lässt einen neuen Kurs in der Internetpolitik erkennen.

Als das britische Parlament im Frühjahr 2010 kurz vor den Unterhauswahlen noch auf die Schnelle ein Internet-Gesetz durchwinkte, war der Aufschrei der Internetaktivisten groß: Mit dem "Digital Economy Act" behielt sich der Gesetzgeber vor, illegale Filesharer nach einigen Verwarnungen mit der Drosselung der Anschlussgeschwindigkeit oder dem Entzug des Internetanschlusses zu bestrafen.

Britain's Business Secretary Cable addresses the audience during an inter-government business commission meeting in Moscow

Großbritanniens Wirtschaftsminister Cable: Kein Internetentzug für Filesharer.

(Foto: REUTERS)

Diese Regelung, auch "Three Strikes Law" genannt, wird bereits seit längerem in Europa diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechendes Gesetz bereits eingeführt, in einem Evaluierungsbericht forderte die EU-Kommission vor einigen Monaten ebenfalls die flächendeckende Einführung einer solchen Regel. Internet-Bürgerrechtler halten Sanktionen dieser Art für zu hart und bemängeln, dass die IP-Adresse eines Computers nicht immer fehlerfrei festzustellen sei.

Nach dem Machtwechsel in Großbritannien sieht das nun offensichtlich auch die britische Regierung so: Wie der Guardian berichtet, rückt das federführende Wirtschaftsministerium von der Idee der Zugangssperre ab. Eine Umsetzung sei zu umständlich und würde in der Praxis nicht funktionieren, heißt es in einem Papier des liberalen Wirtschaftsministers Vince Cable, das der Zeitung vorliegt.

Der "Digital Economy Act", der von der Labour-Regierung unter Gordon Brown initiiert worden war, hatte die Sperrung des Internetzugangs noch nicht verpflichtend gefordert. Vielmehr wurden darin Internetprovider angewiesen, bei Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße Nutzern Warnhinweise zu schicken und die Anschlussdaten an die Rechteinhaber weiterzugeben.

Nach einem Jahr sollte das Verfahren überprüft werden und gegebenenfalls durch das "Three Strikes Law" verschärft werden - dies ist nun aber offensichtlich nicht notwendig. Cable will weiter gegen Filesharer vorgehen, allerdings müssten die Maßnahmen "angemessen" sein, heißt es. Die britische Film- und Musikindustrie forderte die Regierung umgehend auf, hierfür möglichst schnell Vorschläge auszuarbeiten.

Frankreich meidet Internet-Entzug

In dem Papier des Wirtschaftsministeriums kündigt Cable auch an, künftig Privatkopien von legal erworbener Musik zu erlauben. Diese waren in Großbritannien bislang verboten. Eine unabhängige Kommission unter dem Vorsitz des renommierten Medienwissenschaftlers Ian Hargreaves hatte vor einigen Monaten angeregt, das britische Urheberrecht zu reformieren (den Bericht finden Sie hier).

Frankreich bleibt damit das bislang einzige EU-Land, in dem eine mögliche Sperrung des Internetzugangs aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gesetzlich verankert ist. Berichten zufolge hat die dortige Kontrollbehörde von Oktober 2010 bis Juni 2011 etwa 400.000 Warnhinweise an mutmaßliche Filesharer verschickt. Auf die Möglichkeit einer Zugangssperre wurde in diesem Zeitraum allerdings offenbar nicht zurückgegriffen.

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