Müllers Wechsel ans Verfassungsgericht:"Kein Jurassic Park für ausgediente Ministerpräsidenten"

Der Wechsel von Ex-Ministerpräsident Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht droht zu scheitern - die nötige Mehrheit im Bundesrat kommt möglicherweise nicht zustande. Nicht nur die Opposition, auch Rechtsanwälte kritisieren den geplanten Politikerwechsel nach Karlsruhe.

Die Wahl von Ex-Ministerpräsident Peter Müller zum Richter am Bundesverfassungsgericht ist möglicherweise gefährdet. Die für die Wahl des CDU-Politikers nötige Zweidrittel-Mehrheit gibt es nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung derzeit im Bundesrat nicht. Der frühere saarländische Ministerpräsident hatte bereits vor Monaten in internen Gesprächen seine Chancen ausgelotet - seitdem haben sich jedoch die Mehrheitsverhältnisse geändert.

Wahl des neuen Ministerpraesidenten im Saarland

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Peter Müller stimmt für einen neuen saarländischen Ministerpräsidenten. Seine eigene Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht ist gefährdet.

(Foto: dapd)

Auch in der Opposition regt sich Widerstand gegen einen Wechsel Müllers. "Das Bundesverfassungsgericht ist kein Jurassic Park für ausgediente Ministerpräsidenten", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag. Müllers Qualifikation sei "hinter einer Nebelwand von Parteipolitik verborgen". "Das Bundesverfassungsgericht hat besseres verdient, als einen allen im Wege stehenden abgewählten Landespolitiker, der irgendwann auch mal kurz Landrichter war", sagte Montag. Er forderte eine Reform der Richterwahlen und kündigte dazu einen Gesetzentwurf der Grünen an.

Auch Brigitte Zypries, frühere Bundesjustizministerin, die jetzt Justitiarin der SPD-Bundestagsfraktion und zuständig für die Richter-Gespräche ist, zeigte sich im Gespräch mit der Leipziger Volkszeitung skeptisch: "Ein Wechsel von Peter Müller zum Richter im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes wäre keineswegs unproblematisch." Man brauche ein arbeitsfähiges Team, es könne nicht nur darum gehen, ob einer wolle oder nicht. Zudem habe Müller nie offiziell seinen Willen bekundet, deshalb sei jetzt zunächst "die Union am Zug", die erklären müsse, ob man Müller als Kandidaten wolle.

Zugleich machen die Verbände der Rechtsanwälte Stimmung gegen einen erneuten Politikerwechsel nach Karlsruhe und fordern, dass endlich ein Anwalt oder eine Anwältin berufen werden müsste. Sie kritisieren, dass mit Müller nach dem früheren thüringischen CDU-Innenminister Peter M. Huber und dem früheren CDU-Justizstaatssekretär Herbert Landau bereits der dritte Politiker in den zweiten Senat einzöge.

Müller hatte am Dienstag seinen letzten Arbeitstag als Regierungschef des Saarlandes absolviert, am Mittwoch wurde die bisherige Landessozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zu seiner Nachfolgerin gewählt. Müller hatte im Januar seinen Rückzug aus der Politik angekündigt. Seitdem haben sich aber die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer verändert: In Baden-Württemberg regiert statt Schwarz-Gelb nun Grün-Rot, in Nordrhein-Westfalen wurde die CDU/FDP-Regierung von SPD und Grünen abgelöst.

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