Urteil des Sozialgerichts:Geld gewonnen, Hartz IV verloren

Der Traum währte nur kurz für eine Hartz-IV-Empfängerin: Sie räumte in einer Fernsehshow 20.000 Euro ab. Doch die staatliche Hilfe wurde ihr daraufhin gestrichen. Zu Recht, urteilte jetzt ein Gericht.

Viel Geld gewinnen oder Hartz IV beziehen - beides zusammen geht nicht. Zumindest nicht im Falle der 20.000 Euro, die eine 40-Jährige in einer Fernsehsendung abräumte. Die Hartz-IV-Empfängerin hatte die Summe im April gewonnen. Aber die Freude währte nicht lang: Ein hessisches Sozialamt erkannte ihr nämlich den Anspruch auf staatliche Hilfe ab. Daraufhin versuchte die Frau, das Sozialamt gerichtlich zu zwingen, ihr weiter Hartz IV auszuzahlen. Doch diese Forderung wies das Sozialgericht Frankfurt jetzt ab.

Die Frau gab das gewonnene Geld nicht für Dinge des täglichen Lebens aus, sondern für Anschaffungen, außerdem zahlte sie davon Schulden ab. Das könne sie auch tun, so das Urteil, allerdings dürfe es "nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen muss".

Die Richter entschieden: Der Gewinn sei wie ein Einkommen, das die Frau "vorrangig zur Deckung des Lebensbedarfs" verwenden müsse. Mit der Summe sei sie nicht mehr hilfsbedürftig gewesen, deshalb erhalte sie zurecht kein Hartz IV mehr. Der Gewinn sei außerdem nicht nur im Monat des Erhalts zu berücksichtigen, sondern auf einen längeren Zeitraum verteilt anzurechnen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: S 32 AS 788/11 ER)

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Sozialgericht Detmold ähnlich entschieden: Es sei rechtmäßig, Hartz-IV-Zahlungen um den Betrag zu kürzen, den ein Empfänger im Lotto gewonnen hat - selbst wenn er über die Jahre mehr für das Lottospiel ausgegeben als gewonnen hatte. Damals ging es um 500 Euro, die ein Mann mit einem Dauerlos gewonnen hatte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: