RAF-Mord an Siegfried Buback:Journalist belastet Verena Becker

"Die Sola war's": Ein inzwischen verstorbener Verfassungsschützer soll Verena Becker des Mordes an Generalbundesanwalt Buback beschuldigt haben - sagt ein früherer "Bild"-Journalist vor Gericht. Doch die Bundesanwaltschaft hegt Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Der frühere Präsident des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Christian Lochte, soll die frühere Terroristin Verena Becker als Schützin beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback genannt haben. Dies sagte der ehemalige Chefreporter der Bild-Zeitung, Nils von der Heyde, als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

BKA hatte keine Hinweise auf Beteiligung Beckers an Buback-Anschlag

War Verena Becker am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt? Ein ehemaliger Journalist belastet sie - mit einer Aussage vom Hörensagen.

(Foto: dapd)

"Die Sola war's", habe ihm Lochte kurz nach dem Attentat im April 1977 am Telefon gesagt, sagte von der Heyde. Sola sei ein Deckname der damaligen RAF-Terroristin Becker gewesen. Woher Lochte die Information hatte, konnte von der Heyde nicht sagen. Der damalige Abteilungsleiter und spätere Präsident des Hamburger Verfassungsschutzes starb 1991.

Von der Heyde räumte ein, dass er nicht beurteilen könne, ob die Aussage richtig sei, da Lochte ihm etwas vom Hörensagen mitgeteilt habe. Der Journalist gab zudem an, dass Becker zum Zeitpunkt des Anschlags nach Informationen von Lochte bereits mindestens ein Jahr mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Lochte habe seines Wissens nach die angeblichen Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, sagte von der Heyde.

Von der Heyde interpretierte dies dahingehend, dass Becker als Verfassungsschutzmitarbeiterin vor Strafverfolgung geschützt werden sollte. Darüber hinaus soll der Verfassungsschützer von der Heyde anvertraut haben, dass Generalbundesanwalt Buback als "sehr erfolgreicher Jäger von Ost-Agenten" einer Reihe von Leuten ein Dorn im Auge gewesen sei. Lochte soll von einer möglichen Intrige gesprochen haben.

Von der Heyde sagte, er sei eng mit Lochte befreundet gewesen. Er selbst habe sein Wissen für sich behalten, bis er 2010 von den Recherchen Michael Bubacks erfahren habe.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen

Die Bundesanwaltschaft machte Zweifel an der Glaubhaftigkeit von der Heydes deutlich. So hatte der ehemalige Journalist bereits 2009 in einem Online-Leserkommentar auf Zeugen hingewiesen, die eine Frau auf dem Tatmotorrad gesehen haben wollten - ohne jedoch sein angebliches Gespräch mit Lochte zu erwähnen.

Zudem hegte die Bundesanwaltschaft Zweifel daran, dass von der Heyde, der in seiner Laufbahn eine Reihe von Informationen mit Mitteln des investigativen Journalismus* an die Öffentlichkeit gebracht hatte, ausgerechnet diese brisante Information mehr als 34 Jahre zurückgehalten hätte. Von der Heyde wehrte sich gegen den Vorwurf mit dem Argument, dass er sich bewusst gewesen sei, eine Hörensagen-Aussage vorzubringen.

Die 59-jährige Verena Becker ist vor dem OLG Stuttgart als mögliche Mittäterin des Attentats angeklagt, jedoch nur, weil sie bei der Planung und Organisation eine führende Rolle gespielt haben soll. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, hält Becker weiter für die Schützin des bis heute ungeklärten Anschlags.

Bei dem Prozess am Donnerstag zweifelte Buback ein genetisches Gutachten zu den Haarproben an, die im Zusammenhang mit dem Anschlag in Motorradhelmen und an anderen Kleidungsstücken gefunden wurden. Die Untersuchung der Haarproben hatte laut dem Sachverständigen keine Übereinstimmung mit Verena Becker ergeben. Buback bemängelte jedoch, dass die Sachverständigen nicht wüssten, wann die Kleidungsstücke zuletzt getragen worden seien und ob die Haare vor oder nach einer Färbung dorthin gelangten. Beim Haarefärben werde die Pigmentierung verändert.

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