Erinnerung an den Nationalsozialismus:Großer Sieg für Mini-Denkmäler

Seit 20 Jahren lässt ein Kölner Künstler Tausende "Stolpersteine" zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in Gehwege in ganz Europa ein - eine Form des Erinnerns, die auf viel Kritik stößt. Auch vor dem Landgericht Stuttgart hatte ein Ehepaar gegen die Gedenksteine vor seinem Haus geklagt. Das nun verkündete Urteil halten Juristen für eine Grundsatzentscheidung.

Roman Deininger

27.000 "Stolpersteine" hat der Kölner Künstler Gunter Demnig in den vergangenen 20 Jahren in Gehwege in ganz Europa eingelassen, zehn mal zehn Zentimeter große Betonquadrate mit einer gravierten Messingplatte obenauf. Jeder Stein erinnert mit Namen und Lebensdaten an ein Opfer des Nationalsozialismus, jeder ist ein kleines Mahnmal.

Erinnerung an den Nationalsozialismus: 27.000 "Stolpersteine" hat der Kölner Künstlers Gunter Demnig in den vergangenen 20 Jahren in Gehwege in ganz Europa eingelassen. Mit den Steinen im Bild wird an die Regensburger Juden Ehrlich und Nussbaum erinnert, die 1942 von den Nazis deportiert und ermordet wurden.

27.000 "Stolpersteine" hat der Kölner Künstlers Gunter Demnig in den vergangenen 20 Jahren in Gehwege in ganz Europa eingelassen. Mit den Steinen im Bild wird an die Regensburger Juden Ehrlich und Nussbaum erinnert, die 1942 von den Nazis deportiert und ermordet wurden.

(Foto: Erich C. Setzwein)

Nicht überall jedoch stieß Demnigs Idee auf Zustimmung, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) etwa lehnte sie 2004 ab, weil er eine "Inflationierung der Gedenkstätten" befürchtete. Immer wieder wehrten sich - aus den unterschiedlichsten Gründen - auch private Grundeigentümer gegen die Stolpersteine vor ihrem Anwesen.

Nun hat das Landgericht Stuttgart in einem örtlichen Fall ein Urteil gefällt, das Juristen für eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Kunstobjekte halten: Die Kleindenkmale stellen demnach keine Beeinträchtigung oder Wertminderung des Eigentums der Kläger dar und müssen nicht entfernt werden.

Gegen die Stadt Stuttgart vorgegangen war ein Ehepaar, das durch die 2010 verlegten Steine indes vor allem seine Familienehre verletzt sieht: Die beiden Gedenkplatten vor ihrem Haus in Halbhöhenlage seien "historisch falsch", weil sie den Eindruck erweckten, die jüdischen Eheleute Mathilde und Max Henle seien 1942 von dort deportiert worden. Die Henles, sagen die Kläger, seien aber bereits 1939 freiwillig aus dem Haus ausgezogen und hätten zu ihren Vermietern, den Eltern der Klägerin, ein gutes Verhältnis gehabt.

Max Henle starb 1942 noch in Stuttgart im Sammellager Killesberg, Mathilde Henle später in Theresienstadt. Nach Ansicht des Gerichts ist eine "klarstellende Textergänzung" auf den Steinen zwar "sinnvoll und erstrebenswert", juristisch aber derzeit nicht durchsetzbar. Der Streit zwischen den Klägern, der Stadt und der Initiative, die den Künstler vertritt, ist so erhitzt, dass eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlich ist.

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