Änderung des Transplantationsgesetzes:Bahr will jeden Versicherten zur Organspende befragen lassen

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Jährlich sterben in Deutschland circa 1000 Menschen, die auf eine Organspende warten. Das will FDP-Gesundheitsminister Bahr ändern und schlägt eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor: Die Krankenkassen sollen jedes Mitglied befragen, ob es zu einer Organspende bereit ist - vorgesehen sind drei Antwortmöglichkeiten.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die gesetzlich und privat Krankenversicherten befragen lassen, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern. Das sieht ein Vorschlag des Ministers für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor, wie die Frankfurter Rundschau berichtete und das Bundesgesundheitsministerium der dpa bestätigte.

Wenn es nach Gesundheitsminister Bahr geht, sollen in Zukunft deutlich mehr Spenderorgane in Kühlboxen zu bedürftigen Patienten gebracht werden. (Foto: dpa)

Die Antwort der Versicherten soll in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Die Versicherten können dabei einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Der Vorschlag Bahrs kommt der Forderung der Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, entgegen, die seit längerer Zeit für die sogenannte Erklärungslösung eintreten. Die Politiker haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf angekündigt. Bereits Anfang September hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates sich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass jeder Bürger zu einer persönlichen Entscheidung aufgefordert werden sollte, einer Organspende nach dem Tode zuzustimmen, sie abzulehnen oder sich nicht zu erklären. Am Freitag hat der Bundesrat diese Forderung übernommen.

Einer Pflicht, sich eindeutig für oder gegen eine Organspende zu erklären, war zuletzt von der Bundesärztekammer eine Absage erteilt worden. Zuvor hatte die Ärzteschaft die Hoffnung geäußert, auf diese Weise die Zahl der Organspender deutlich zu erhöhen. Dies sei jedoch mit dem Grundgesetz kaum vereinbar, so der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.

Gesundheitsminister Bahr hatte sich in der Süddeutschen Zeitung Anfang Juli allerdings noch deutlich gegen einen Zwang zur Entscheidung ausgesprochen: "Auch 'Ich weiß nicht' sagen zu müssen, ist ein Zwang." Der Minister hatte empfohlen, "im Rahmen der Ausgabe der Versichertenkarte sollte über Organspende informiert werden". Allerdings betonte er zugleich, dass die Entscheidung freiwillig bleiben und durch Information und Aufklärung herbeigeführt werden müsse. Der aktuelle Vorstoß scheint über diese Maßnahmen allerdings hinauszugehen.

In Deutschland herrscht ein enormer Mangel an Spenderorganen: Von rund 12.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jährlich etwa 1000. Viele Menschen sind bereit zu einer Spende nach ihrem Tod, aber haben keinen Spenderausweis ausgefüllt. Das stellt insbesondere die Angehörigen im Ernstfall vor das Problem, den Willen ihres gerade verstorbenen Familienmitglieds im Krankenhaus zu erklären, sofern sie ihn kennen.

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