Radler bei Polizeikontrolle verletzt:Radikal gestoppt

Ein Polizist stoppt einen Radler, weil dieser ohne Licht fährt. Dabei stürzt der Mann von seinem Fahrrad - und zieht sich eine Kopfverletzung zu. Hat sich der Beamte falsch verhalten? Nun äußert sich die Staatsanwaltschaft.

Katja Riedel

Im Falle des Radfahrers, der bei einer Polizeikontrolle am 16. September so schwer gestürzt war, dass er wochenlang im Koma lag, sieht die Staatsanwaltschaft München nach derzeitigem Ermittlungsstand kein Fehlverhalten des Polizeibeamten.

Bei einer Kontrolle an der Hackerbrücke hatte ein 29-Jähriger gegen 23.50 Uhr versucht, sich gegen die Kontrolle zu wehren und die Polizisten zu umfahren. Einer der Polizisten soll den Mann nach Zeugenaussagen mindestens zweimal aufgefordert haben, anzuhalten, weil dieser ohne Licht fuhr. Als der Polizist ihn seinerseits stoppen wollte, stürzte der junge Mann und zog sich eine schwere Kopfverletzung zu, wegen der er noch immer stationär im Krankenhaus behandelt wird. Er befinde sich langsam auf dem Weg der Besserung. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei der Radler "in einem absolut fahruntüchtigen Zustand" gewesen.

Wie viel Alkohol er genau im Blut hatte, teilte die Polizei auf Anfrage nicht mit. Ob der Polizist den Mann oder das Rad angefasst hat, um die Fahrt des Mannes zu bremsen, ist unklar. Ein Polizeisprecher wollte sich zu genaueren Umständen nicht äußern und verwies auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Die kann als Zeugen bisher auf die beiden Ersthelfer zurückgreifen, unter ihnen eine Krankenschwester. Zwei weitere Radfahrer, die vor dem Unfallopfer angehalten worden sind, werden gebeten, sich dringend zu melden. Sie müssten nicht fürchten, wegen zuvor begangener Ordnungswidrigkeiten belangt zu werden, diese würden nicht verfolgt.

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