Freispruch im Vergewaltigungsprozess:Keine Revision - Kachelmann kann aufatmen

Erleichterung für den ehemaligen Wettermoderator: Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin im Fall Kachelmann haben ihre Revisionsanträge zurückgezogen. Die Urteilsbegründung des Gerichts sei überzeugend, hieß es.

Er ist ein freier Mann - endgültig: Jörg Kachelmann muss sich nicht weiter wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Nebenklägerin haben jeweils ihre Anträge auf Revision zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom 31. Mai rechtskräftig: Der Wettermoderator wurde darin vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Freispruch von Kachelmann rechtskraeftig

Muss sich nicht erneut einem Prozess wegen Vergewaltigung stellen: TV-Meterologe Jörg Kachelmann.

(Foto: dapd)

Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des Landgerichts Mannheim weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar. Die Kammer habe deshalb zurecht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Eine Revision biete keine "genügenden Erfolgsaussichten", hieß es von der Justizbehörde.

Kachelmann war im März 2010 auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden, weil ihn eine Freundin der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Schweizer Moderator mehrere Geliebte gleichzeitig hatte. Etliche von ihnen wurden im Verfahren als Zeuginnen vernommen. Der Prozess zog sich über Monate hin.

Nach seinem Freispruch hatte Kachelmann rechtliche Schritte wegen Verleumdung angekündigt, ohne jedoch Details zu nennen. Nach dem Mammut-Prozess moderierte er wieder für Schweizer Medien das Wetter.

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