Urteil:Betreiber von Neonazi-Portal müssen ins Gefängnis

Sie hetzten gegen Juden, politische Gegner und Muslime - selbst ein Mordaufruf fand sich auf der Seite: Wegen insgesamt 48 Straftaten mussten sich die Betreiber des Neonazi-Portals "Altermedia" vor Gericht verantworten. Jetzt sind sie zu Haftstrafen verurteilt worden.

Der aktuelle Administrator der rechtsextremistischen Internet-Plattform Altermedia machte während des Prozesses deutlich, was er von dem Verfahren hielt - nämlich nichts. Mehrfach schüttelte Axel M. während der Ausführungen der Staatsanwaltschaft den Kopf und zuckte gleichgültig mit den Schultern. Für ihn sei die Strafe ein "etwas anderer Pulitzer-Preis", sagte er. Der Oberstaatsanwalt wertete M.s Aussage mehr als "Bekenntnis" denn als Geständnis.

Altermedia, Rechtsextremismus, Internet

Nach Ansicht von Rechtsextremismus-Experten "an Radikalität nicht zu überbieten": das Angebot der Seite "Altermedia Deutschland - Störtebeker Netz".

An diesem Mittwoch ist im Prozess gegen den aktuellen und einen ehemaligen Administrator vor dem Landgericht Rostock das Urteil gefallen: Zwei Jahre und sechs Monate soll Axel M. ins Gefängnis, sein früherer Komplize Robert R. soll eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verbüßen. Die Große Strafkammer des Landgerichts sprach die beiden aus Stralsund stammenden Männer wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole, Aufruf zu Straftaten und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener schuldig. Das Strafmaß deckt sich mit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Bei der Internetplattform Altermedia Deutschland - Störtebeker-Netz handelt es sich nach Einschätzung des Verfassungsschutzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern um eines der bedeutendsten Portale deutscher Rechtsextremisten. "Die Seite ist an Radikalität nicht zu überbieten", urteilt auch Julian Barlen, Rechtsextremismus-Experte und SPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern. Seiner Einschätzung nach bestimmt die Seite die Themenagenda "eingefleischter Rechtsextremisten", denen die NPD zu bürgerlich ist. Barlen begrüßte das Urteil als "positives Signal" im Kampf gegen Rechtsextremismus.

48 Straftaten zur Last gelegt

Minutiös hatte Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner in Stralsund die 48 Straftaten aufgeführt, die dem 47-jährigen M. und dem 30 Jahre alten Mitangeklagten Robert R. zur Last gelegt werden: Sie sollen als Administratoren des Neonazi-Portals Artikel recherchiert und geschrieben sowie Kommentare von anderen Autoren freigeschaltet haben. Das gestanden beide gleich zu Beginn des Prozesses. "Wir wussten, dass dieses Vorgehen strafbar sein würde", hieß es in einer Erklärung, die der Anwalt von Axel M. verlas.

Ausführlich beschrieb der Oberstaatsanwalt die strafbaren Inhalte: Kommentare, die den Holocaust leugnen, die NS-Zeit verherrlichen und das Andenken der NS-Opfer verunglimpfen. Darüber hinaus sei unter anderem zu Gewalt gegen Gewerkschafter aufgerufen worden: "Schlagt die Gewerkschaftsbonzen, wo ihr sie trefft!" Sogar einen Aufruf zur Mord habe es gegeben - gegen eine in Berlin tätige Expertin für Rechtsextremismus. Die beiden Angeklagten hätten ein "erschreckendes Maß an Menschenverachtung und auch Gewaltbereitschaft gezeigt", so das Fazit des Oberstaatsanwalts.

Beide Männer sind einschlägig vorbestraft. Robert R. stand zusätzlich mehrfach wegen Gewalttaten vor Gericht. Seitdem er seinen Kontakt zur Szene nach eigenen Angaben im Sommer 2010 abgebrochen hat, wird er auf der Website Altermedia regelmäßig angefeindet. Oberstaatsanwalt Gärtner wertete denn auch dessen Ausstieg als glaubwürdig.

Anders der Auftritt von Axel M.: Er setzte alles daran, seine Verachtung für die Große Strafkammer deutlich zu machen. Axel M., geboren 1964, hat eine bescheidene Karriere bei rechtsradikalen Parteien hinter sich, 1992 trat er zunächst in die DVU ein, wechselte dann zu den Republikanern. Bei der NPD brachte er es zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden, überwarf sich aber dann mit der Partei, was regelmäßig in den Beiträgen auf dem Onlineprtal zum Ausdruck kommt. Insbesondere die NPD dürfte denn auch über die Verurteilung M.s aufatmen, hatte sein Portal doch mehrfach parteiinterne Streitigkeiten öffentlich gemacht.

M.s Name sei "untrennbar mit Altermedia verbunden", erklärte der Oberstaatsanwalt. Auch Rechtsextremismusexperten gehen davon aus, dass das Angebot auf Altermedia sehr stark an der Person Axel M. hängt und werten seine Verurteilung als schweren Schlag gegen die extrem rechte Szene. Zwar könnte sich auf lange Sicht ein ähnliches Angebot entwickeln. Kurzfristig aber dürfte die Seite Beobachtern zufolge erst einmal stillstehen.

Nachdem sich Axel M. in seiner - wie er es nennt - "publizistischen Tätigkeit" in den vergangenen Tagen besonders rege zeigte, ist davon an diesem Mittwoch nichts zu spüren: Besucher der Seite landen derzeit auf einer Fehlermeldung.

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