Verfahren um Stuttgart 21:Justiz mit "zweierlei Maß"

Ein Jahr nach dem harten Polizeieinsatz gegen die Demonstranten ist das Geschehen im Stuttgarter Schlosspark noch nicht aufgearbeitet. Bei den Verfahren um Stuttgart 21 klagen Demonstranten über ungerechte Justiz.

Roman Deininger, Stuttgart

Juristisch ist Dietrich Wagner gut davongekommen, aber freuen kann er sich darüber natürlich nicht. Wagner ist das Gesicht des "Schwarzen Donnerstags", der Rentner, dem im Stuttgarter Schlossgarten der Strahl eines Polizei-Wasserwerfers fast vollständig das Augenlicht nahm.

Jahresrückblick 2010 - Stuttgart 21

Den Rentner Dietrich Wagner hat es bei den Protesten gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 besonders hart erwischt: Er hat sein Augenlicht nach einer Verletzung fast verloren.

(Foto: dpa)

Nach jenem 30. September 2010 gab es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, weil er einen Stein auf den Wasserwerfer geschleudert haben soll. Das Verfahren wurde bald eingestellt, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hieß es, der Mann sei "ohnehin bereits hart getroffen".

Seither sieht man den 67-Jährigen aber trotzdem oft im Stuttgarter Amtsgericht. Er verfolgt die Verhandlungen gegen andere Bahnhofsgegner, und immer, wenn ihm etwas nicht passt, pocht er mit seinem Blindenstock auf dem Boden. Manchmal kommt Wagner aus dem Pochen gar nicht raus. Auch mehr als ein Jahr nach dem harten Polizeieinsatz gegen die Demonstranten ist das Geschehen noch nicht aufgearbeitet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 222 Verfahren gegen bekannte Personen eingeleitet, 136 gegen Polizeibeamte und 78 gegen Projektgegner. Verurteilt wurden bisher fast nur Letztere. 23 Demonstranten haben einen Strafbefehl erhalten, vier stehen noch vor Gericht, gegen fünf wird weiter ermittelt. 51 Verfahren, darunter das gegen Wagner, wurden eingestellt.

Von den Polizisten allerdings hat bislang nur ein einziger einen Strafbefehl bekommen: Der Beamte muss 6000 Euro zahlen, weil er einer auf dem Boden sitzenden Frau ohne Not Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. 38 Verfahren wurden eingestellt, 97 laufen noch. Das ohnehin schon ausgeprägte Misstrauen der Stuttgart-21-Gegner gegenüber allen staatlichen Institutionen ist nicht kleiner geworden dadurch.

Am Bauzaun neben dem Hauptbahnhof erzählen die Demonstranten empört die Geschichte einer Mitstreiterin, die bei der Auflösung einer Sitzblockade weggetragen wurde. Weil eine Polizistin es daraufhin mit dem Kreuz bekam, sei die Protestierende wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. "Es wird von der Justiz mit zweierlei Maß gemessen", sagt Berthold Frieß, Bahnhofsgegner und Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Ich habe das Gefühl, dass auf der einen Seite unbequeme Stimmen eingeschüchtert werden sollen. Und dass auf der anderen Seite Verfahren gegen Mitglieder des Staatsapparats nicht konsequent betrieben werden."

Claudia Krauth, die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, weist die Vorwürfe zurück. Sie sagt: "Diesem Druck müssen wir standhalten. Wir werden weiter sauber und genau ermitteln." Das Vorgehen der Polizisten, die wegen Körperverletzung angezeigt wurden, sei nämlich "wesentlich schwerer zu bewerten" als das der Demonstranten. Sehr vielen Bahnhofsgegnern werde die Teilnahme an einer Sitzblockade, also Nötigung, zur Last gelegt. "Das ist eine klare Sache und braucht keine große Aufarbeitung", sagt Krauth. Die Grenzen des Erlaubten beim Einsatz von Wasserwerfern seien dagegen alles andere als klar: Da gehe es etwa darum, "wann genau der Strahl wie stark war".

Der zuständige Staatsanwalt habe sich erst mal in die technischen Details einarbeiten müssen. Offen sind auch noch vier Verfahren gegen die Bahn, die für die Stuttgart-21-Gegner Symbolkraft haben: Der Konzern soll durch die Baumfällungen im Schlossgarten dem inzwischen berühmten Juchtenkäfer die Lebensgrundlage entzogen haben. Einiges deutet darauf hin, dass die Bahn hier tatsächlich mit Strafbefehlen rechnen muss.

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