Umstrittenes Bauprojekt:Bahn-Behörde kassiert Baustopp für Stuttgart 21

Die oberste Bahn-Behörde erklärt den Baustopp für den Stuttgarter Hauptbahnhof für hinfällig - obwohl ein Gericht in einer "unanfechtbaren" Entscheidung anders geurteilt hatte. Gegner von Stuttgart 21 sprechen von einer "ganz üblen Taktik" - die Bahn hingegen will schnell Tatsachen schaffen.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Baustopp für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 trotz einer gegenteiligen Gerichtsentscheidung für hinfällig erklärt.

Bahn-Behörde kassiert S21-Baustopp wieder ein

Protestaufkleber gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21: Bahn darf plötzlich weiterbauen.

(Foto: dpa)

Damit darf die Deutsche Bahn ungeachtet der anderslautenden Vorgabe des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) den Bau der Grundwasserleitungen am Südflügel des Hauptbahnhofs fortsetzen. Der bundeseigene Konzern bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der Stuttgarter Nachrichten.

Gegner des Projekts warfen der Bahn eine "ganz üble Taktik" vor und sprechen von einem "unsäglichen" Vorgehen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als oberste Bahn-Aufsichtsbehörde habe die Entscheidung des VGH aufgehoben, heißt es in einem Schreiben des Konzerns.

Wolfgang Dietrich, der Sprecher des Bahnprojektes, sagte: "Nach Abstimmung mit den beteiligten Firmen wird die Bahn in der kommenden Woche darüber informieren, wann die Arbeiten wieder aufgenommen werden."

"Übliche Mittel des Verwaltungsrechts"

Der VGH hatte die Bauarbeiten am sogenannten Grundwassermanagement Anfang Oktober mit einem Eilbeschluss gestoppt. Das System aus Rohren ist unerlässlich für das spätere Ausheben der Baugrube für den geplanten unterirdischen Durchgangsbahnhof. Das Gericht hatte seine Entscheidung als "unanfechtbar" ausgewiesen (Az.: 5 S 2101/11).

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind frühere Änderungen in den Bauplänen der Bahn, für die eigentlich die anerkannten Umweltschutzverbände hätten gehört werden müssen. Da das damals aber nicht erfolgt war, klagte die Organisation BUND - ein S21-Gegner - und bekam am 6. Oktober vom VGH vorläufig Recht.

Weder das Gericht noch das Bundesamt waren bislang für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Bahn sprach von "den üblichen Mitteln des Verwaltungsrechtes", von denen das Unternehmen Gebrauch mache. Weder der Antrag beim EBA noch die Klage des BUND seien ungewöhnlich für Konflikte um Großprojekte, gegen die sich Protest regt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: