Tod von Benno Ohnesorg:Verfahren gegen Kurras eingestellt

Ob die Stasi die Tötung des Studenten Benno Ohnesorg im Juni 1967 angeordnet hat oder nicht, wird wohl nicht mit letzter Sicherheit aufgeklärt: Die Ermittlungen gegen den früheren Polizisten Karl-Heinz Kurras, der auf den Studenten geschossen hatte, wurden eingestellt.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren West-Berliner Polizisten Karl-Heinz Kurras wegen des tödlichen Schusses auf den Studenten Benno Ohnesorg eingestellt. Es war nach Bekanntwerden der Stasi-Tätigkeit des mittlerweile 83 Jahre alten Kurras im Jahr 2009 eingeleitet worden.

Karl-Heinz Kurras

Das Ermittlungsverfahren gegen Karl-Heinz Kurras wegen der tödlichen Schüsse auf den Studenten Benno Ohnesorg im Jahr 1967 ist eingestellt worden - aus Mangel an Beweisen.

(Foto: AP)

Die Ermittlungen sollten erhellen, ob Kurras womöglich über die Stasi von den Machthabern in Ost-Berlin zur Tötung eines Studenten angestiftet worden war. Die Ergebnisse der Ermittlungsverfahrens reichten jedoch nicht für eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Wegen des Schusses auf Ohnesorg bei den Anti-Schah-Krawallen am 2. Juni 1967 war Kurras bereits 1971 in einem Prozess freigesprochen worden. Er selbst hatte sich auf Notwehr berufen. Der Schuss vor der Deutschen Oper gilt als Zäsur in der bis dahin friedlichen Protestbewegung der Bundesrepublik.

Nun stellte sich heraus, dass keine Beweise gefunden werden konnten. Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens lagen die Hürden hoch. "So hätten nicht nur Beweise für die vorwerfbare - das heißt vorsätzliche oder fahrlässige - Tatbegehung vorliegen müssen, sondern es hätte darüber hinaus ein spezieller Wiederaufnahmegrund der Strafprozessordnung, wie etwa eine entlastende Falschaussage im damaligen Verfahren, nachgewiesen werden müssen", sagte Staatsanwaltssprecher Martin Steltner.

Ermittlungen stagnieren, weil viele Belege fehlen

Dazu komme, dass viele der Verfahrensbeteiligten verstorben sind oder sich in einem Gesundheitszustand befinden, der eine Vernehmung oder gar konkrete Erinnerung nicht mehr zulasse. Das entscheidende Hindernis für die Ermittlungen bestand laut Staatsanwaltschaft zudem darin, dass die Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit zwischen Maueröffnung und Wiedervereinigung nahezu ihre gesamten Akten vernichten konnte.

Besonders deutlich sei dies bei der Frage geworden, ob der damalige Nebenklägervertreter Horst Mahler Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi war oder nicht. "Eine im Rahmen der Ermittlungen zu seiner Person aufgefundene Karteikarte benennt ihn zwar als solchen. Weitere Belege einer Mitarbeit sind jedoch nicht vorhanden", teilte Steltner mit. Entsprechendes gelte für weitere Zeugen. Kurras selbst hatte zwar im Rahmen eines anderen gegen ihn gerichteten Strafverfahrens seine IM-Tätigkeit gestanden, in der Sache Ohnesorg aber nicht erneut ausgesagt.

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes war Kurras 2009 zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nun hat er Ärger wegen staatlicher Zuschüsse in Höhe von etwa 4500 Euro, die er zurückzahlen soll, weil er früher seine Stasi-Tätigkeit verschwiegen hatte, wie am Vortag bekanntwurde. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Rückzahlung jedenfalls fest im Blick. "Wenn in den nächsten Tagen nichts kommt, geht's in die Zwangsvollstreckung", hieß es am Mittwoch.

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