Urteil am Bundesverwaltungsgericht:Richter verbieten Berliner Muslim Beten in der Schule

Beten verboten: Ein 18 Jahre alter muslimischer Gymnasiast aus Berlin darf an seiner Schule nicht beten. Da dies den Schulfrieden gefährden könne. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts betonten allerdings: Es sei eine Einzelfallentscheidung.

Ein 18 Jahre alter Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Gymnasiasten zurückgewiesen.

Bundesgericht verhandelt über Muslim-Gebete in der Schule

Schüler scheitert im Rechtsstreit um muslimische Gebete: Yunus M. darf nicht in seinem Gymnasium beten, urteilte das Bundesverwaltungsgericht - denn dadurch sei der Schulfriede gefährdet.

(Foto: dpa)

Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat. Die Richter betonten, es sei eine Einzelfallentscheidung. Sie dürfe "nicht in dem Sinne verallgemeinert werden, dass die generelle Ausübung eines rituellen Mittagsgebetes eines Schülers muslimischen Glaubens nicht zulässig ist".

Damit sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Es komme auf die Umstände an. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann sagte: "Die Schule muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken."

Das Gericht berücksichtigte die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Dies habe in der Vergangenheit zu Konflikten geführt, weswegen die Schulleitung einschreiten musste. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte der Vorsitzende Richter Neumann (Az.: BVerwG 6 C 20.10).

An der Schule mit Jungen und Mädchen knapp 30 verschiedener Nationalitäten nutzten acht muslimische Schüler die Pause, um auf dem Schulflur gen Mekka zu beten - vor den Augen ihrer Mitschüler. Die Schulleitung untersagte die Gebete. Doch der Schüler Yunus gab sich nicht zufrieden und zog vor Gericht.

Konfliktfeld Religion

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin bekam er zunächst recht, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sah die Sache aber anders und urteilte, die Schule dürfe den muslimischen Schülern ihr rituelles Gebet verbieten. Diese Auffassung wurde jetzt durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt.

Der 18-Jährige Yunus M. war selbst zur Verhandlung nach Leipzig gekommen. "Es ist nur ein fünfminütiges Gebet", erklärte er. "Wenn ich es verrichte, sieht mich ja keiner. Deswegen glaube ich nicht, dass es zu Konflikten kommt." Die Schule hatte zeitweilig einen eigenen Raum für das Gebet zur Verfügung gestellt.

Anwältin Margarete Mühl-Jäckel, die den Berliner Senat vertrat, sagte in der Verhandlung, eine staatliche Schule habe eine Integrationsaufgabe. An der Schule habe es zahlreiche Konfliktherde gegeben, bis hin zu Beleidigungen und Mobbing. Um diese zu befrieden, sei "eine striktere Distanzierung zur Religion" nötig.

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